In zahlreichen Publikationen und Medienberichten wird suggeriert, dass die herstellungsbedingten Emissionen entscheidend für die Nachhaltigkeitsqualität eines Gebäudes seien. Die Ergebnisse der Bilanzierung zeigen jedoch sehr deutlich, dass die betriebsbedingten Emissionen (inkl. Stromnutzung) nicht nur im Bestand, sondern auch bei den gängigen Neubaustandards die deutlich höhere Relevanz aufweisen (Bild 15). Neben den baulich bedingten Emissionen, wie sie in der Abbildung bei den ersten drei Säulen dargestellt werden, ist der Einfluss der erneuerbaren Erträge von entscheidender Bedeutung, wie bereits im vorherigen Kapitel beschrieben. Wird die Dachfläche optimiert mit Photovoltaik versehen, kann ein Gebäude inkl. der herstellungsbedingten Emissionen klimaneutral bilanziert werden, wenn es nicht mehr als zwei Geschosse aufweist. Bei drei bis vier Geschossen ist die Klimaneutralität für die betriebsbedingten Emissionen möglich. Darüber hinaus müssten zusätzliche erneuerbare Erträge generiert werden, z.B. in der Fassade oder im Freiflächenbereich von Quartieren.