Zum Erreichen der Klimaneutralität sind Best Practice Techniken sowohl auf der Effizienzseite als auch bei Generierung erneuerbarer Energien erforderlich. Bis 2045 muss der Endergiebedarf um ca. 50 % gesenkt werden. Ein relevanter Teil der Einsparung wird allein durch die Transformation von Brennstoffen auf Strom erzielt. Auf dieser Basis kann der Restbedarf an erneuerbaren Energien wirtschaftlich und mit einem landschaftsverträglichen Kontingent von Windkraft und PV-Anlagen bereitgestellt werden. Im Klimaschutzgesetz wird mit Blick auf die Treibhausgasemissionen der Senkungspfad mit jährlichen Zielwerten angegeben. Folgende Anforderungen zeigen, wie Neubauten gestaltet werden können, um bis zum Jahr 2045 klimaneutral betrieben werden zu können (Bild 29):
- Effizienz der Gebäudehülle: Standard KfW EH 40, möglichst in Passivhaus-Qualität mit einem Zielwert für den Heizwärmebedarf von 10 bis 20 kWh/(m²a). Durch Wärmepumpentechnik kann der Heizenergiebedarf mit 3 bis 8 kWh/(m²a) gedeckt werden, die zu relevanten Teilen auf dem Grundstück bzw. im Quartier erneuerbar bereitgestellt werden können.
- Warmwasser: hocheffiziente, weitgehend erneuerbare Systeme mit minimierten Verlusten; nach Abzug der direkt erneuerbar bereitgestellten Energie sollte der aus dem Netz zu deckende Endenergiebedarf höchstens 5 kWh/(m²a) betragen.
- Strombedarf: Ausstattung der Haushalte mit hocheffizienten Geräten und LED-Beleuchtung sowie Einbeziehung der E-Mobilität in die Versorgungssysteme als integraler Faktor.
- Anlagen zur Bereitstellung erneuerbarer Energie auf dem Grundstück mit einem Zielwert von mindestens 100 kWh/ (m²a) bezogen auf die überbaute Fläche bei einem hohen Anteil Eigenstromnutzung durch Lastmanagement und Zwischenspeicherung. Eine hohe Netzverträglichkeit der Gebäude ergibt sich durch möglichst geringe Leistungsanforderung aus dem Netz bei Dunkelflaute.
- Die Jahresbilanz der Treibhausgasemissionen und des Endenergiebedarfs sollte unter null liegen für Wärme, Strom und E-Mobilität gegenüber dem erneuerbaren Ertrag. Bei hoch verdichteten Gebäuden oder Quartieren mit durchschnittlich mehr als vier Geschossen muss diese Anforderung differenziert betrachtet werden, weil die Dachflächen für die Anforderung an die PV-Erträge nicht ausreichen.
Wir Bauschaffenden können einen großen Beitrag zum Gelingen der Energiewende beitragen. Zugleich stellt dieser herausfordernde Prozess eine Chance dar, unsere gebaute Umwelt hochwertig weiterzuentwickeln und Gebäude, Quartiere und Kommunen dauerhaft nachhaltig zu gestalten.