Bei absturzsichernden Wänden sind die Horizontallasten nach DIN EN 1991-1-1/NA [11] gemäß Tafel 6 anzusetzen. Die horizontalen Nutzlasten sind in Absturzrichtung in voller Höhe und in der Gegenrichtung mit 50 % mindestens jedoch 0,5 kN/m anzusetzen.
Damit ist bei den meisten absturzsichernden Wänden in Abhängigkeit des Einbaubereichs die gleiche Horizontalbelastung anzusetzen wie bei üblichen nicht tragenden inneren Trennwänden mit geringer oder großer Menschenansammlung. Die Bemessung der Wände kann in diesen Fällen entsprechend vorgenommen werden und führt zu den gleichen Ergebnissen.