Bei ungeeigneten Witterungsbedinungen wie z.B. Frost dürfen Mauerarbeiten nur in Abstimmung mit dem Auftraggeber und bei der Ergreifung besonderer Maßnahmen durchgeführt werden (VOB-C:DIN 18330, Abschnitt 3.1.2) [9]. Auch in DIN EN 1996-2/NA Abschnitt 3.6.3 NA.3 [10] wird gefordert, dass bei Frost nur unter besonderen Schutzmaßnahmen gearbeitet werden darf. Der Einsatz von Frostschutzmitteln ist nicht zulässig; gefrorene Baustoffe dürfen nicht verwendet werden. Der Einsatz von Salzen zum Auftauen ist ebenfalls nicht zulässig.
Das frische Mauerwerk ist vor Frost rechtzeitig zu schützen, z.B. durch Abdecken. Auf gefrorenem Mauerwerk darf nicht weitergemauert werden. Durch Frost oder andere Einflüsse beschädigte Teile von Mauerwerk sind vor dem Weiterbau abzutragen. Von einigen Mörtelherstellern werden so genannte Wintermörtel angeboten. Dieser Begriff bezieht sich nicht auf die Verwendbarkeit bei Frost. Er ist so zu verstehen, dass die Rezeptur des Mörtels auf die im Winterhalbjahr vorherrschenden Witterungsbedingungen geändert wurde. Entsprechende Schutzmaßnahmen und sonstige vorbereitende Arbeiten für das Mauerwerk und die zu verarbeitenden Mauersteine sind auch bei Verwendung dieser Mörtel erforderlich.
Entsprechend VOB-C:DIN 18330 Mauerarbeiten, Abschnitt 3.2.6 darf Mauerwerk aus Kalksandstein nicht abgesäuert werden. Dies ist besonders bei Sichtund Verblendmauerwerk zu beachten.
Die umweltschädliche Wirkung von chloridhaltigen Tausalzen ist bekannt. Bei dem Einsatz auf Baustellen können diese\rhochaggressiven Salzlösungen zusätzlich zur Zerstörung von Bauteilen aus Mauerwerk und Beton und zur beschleunigten Korrosion der Stahleinlagen führen. In DIN EN 1996-2/NA wird auf diese Gefahr besonders hingewiesen. Der Zerstörungsprozess als physikalischer und chemischer Vorgang wird durch den kombinierten Angriff der beim Auftauen entstehenden wässrigen Salzlösungen, die in Geschossdecken und Wandaufbauten eindringen, und den in der hiesigen Klimazone üblichen Frost- Tau-Wechsel ausgelöst. Das kann bereits bei geringen Chloridkonzentrationen zu mehr oder weniger starken Schäden am Mauerwerk führen. Daher sind Arbeitsplätze und Arbeitsflächen auf der Baustelle auf keinen Fall mit Tausalzen, sondern mechanisch oder unter Verwendung von Wasserdampflanzen von Eis und Schnee zu befreien. Im Streuund Spritzbereich bestehender Gebäude sind ebenfalls keine Tausalze zu verwenden. Weiterhin besteht die Gefahr, dass Ausblühungen im Mauerwerk auftreten, die zu Folgeschäden in Putz und Anstrich führen können.