Deutschland ist im Vergleich zu anderen europäischen Ländern, den USA oder Japan aufgrund der gemessenen Intensitäten und der Erdbebendauer ein Gebiet mit nur geringer bis sehr geringer Seismizität.
Nach jahrelanger Diskussion um den Nationalen Anhang soll mit der MVV TB 2026 nunmehr der Eurocode 8 [11] als geltende Norm zur Auslegung von Bauwerken gegen Erdbeben bauaufsichtlich eingeführt werden. Alle in den deutschen Erdbebengebieten (Bild 3) einzuhaltenden Grundlagen, Erdbebeneinwirkungen und Regeln für Hochbauten sind dort enthalten. Hauptziel ist der Schutz von Menschenleben durch die Sicherstellung der Standsicherheit im Falle eines Erdbebens. Bei Erdbeben handelt es sich um eine außergewöhnliche Einwirkung. Die Bemessungsphilosophie zielt nicht darauf ab, bei dem schwersten am Standort zu erwartenden Erdbeben einen vollständig schadensfreien Zustand des Bauwerks zu garantieren. Ziel ist es, menschliches Leben zu schützen, Schäden zu begrenzen und die Funktionstüchtigkeit wichtiger Bauwerke zum Schutz der Bevölkerung sicherzustellen.
Übertragen auf Mauerwerksbauten bedeutet dies, dass es beim „Bemessungserdbeben“ durchaus zu Rissen kommen darf. Diese Risse dürfen jedoch nicht die Standsicherheit des Gebäudes gefährden.
Mit Einführung des Eurocode 8 wird auch die Planung und Bemessung von Mauerwerksbauten in deutschen Erdbebengebieten neu justiert. Einwirkungen und Baugrundverhältnisse wurden neu festgelegt und Bemessungsverfahren dem aktuellen Stand der Technik angepasst.