Auf einen expliziten rechnerischen Erdbebennachweis von einfachen Mauerwerksbauten der Bedeutungskategorien I und II (hierunter fallen im Regelfall auch übliche Büro- und Wohnungsbauten) kann verzichtet werden, wenn die konstruktiven Regeln nach DIN EN 1998-1/NA Abschnitt 9.7.2 und Anhang H eingehalten sind. Auf der Grundlage detaillierter neuerer Untersuchungen und Forschungsergebnisse sind hierbei unter bestimmten Bedingungen nunmehr auch bis zu fünfgeschossige Gebäude aus KS-Mauerwerk (bisher maximal drei Geschosse) ohne expliziten Sicherheitsnachweis möglich.
Mit MINEA [12] steht eine benutzerfreundliche Softwarelösung zum Erdbebennachweis zur Verfügung. Neben dem vereinfachten Nachweis (Einhaltung der konstruktiven Regeln) sind auch lineare und nichtlineare rechnerische Erdbebennachweise nach DIN EN 1998-1/NA im Programm umgesetzt.