3.3.3. Frostwiderstand

Kalksandsteine für ungeschütztes Mauerwerk, die der Witterung ausgesetzt sind (z.B. in der Verblendschale von zweischaligem Mauerwerk), müssen frostwiderstandsfähig sein. Die Einstufung in Vormauersteine und Verblender erfolgt nach DIN 20000-402. Bei KS-Vormauersteinen (Vm) muss mindestens die Frostwiderstandsklasse F1 und bei KS-Verblendern (Vb) mindestens die Frostwiderstandklasse F2 deklariert sein. Dies entspricht einer extremen Beanspruchung von 25 bzw. 50 Frost-Tau-Wechseln, wobei die Temperatur im Verlauf der Prüfung zwischen -15 °C und +20 °C wechselt. Zudem müssen KS-Vm mindestens die Druckfestigkeitsklasse 10 und KS-Vb mindestens die Druckfestigkeitsklasse 16 aufweisen.