In der ersten Hälfte des letzten Jahrhunderts wurde ausschließlich Mauerwerk mit Normalmauermörtel und Stoßfugenvermörtelung ausgeführt. Die standardmäßig angesetzte Fugendicke betrug daher 1 cm. Die Steinlänge glatter Steine entspricht daher dem Baurichtmaß abzüglich der Fugendicke (z.B.: 24 cm) (Bild 23).
Heute werden im Mauerwerksbau in der Regel Steine mit Nut-Feder-System ohne Stoßfugenvermörtelung verwendet. Die Ausführung des Mauerwerks ohne Stoßfugenvermörtelung ist in DIN EN 1996/NA geregelt. Die Steine werden knirsch aneinander gereiht.
Sinnvollerweise erfolgt daher die Planung für die Wandlängen im Baurichtmaß (12,5 cm-Raster).