4. Grundlagen für die Verwendung

Grundlage für das Inverkehrbringen von Kalksandsteinen ist die Bauproduktenverordnung (BauPVO) [4]. Diese gilt europaweit für alle Bauprodukte mit europäisch harmonisierter Norm. Die für Kalksandsteine geltende Norm DIN EN 771-2 wird in der jeweils aktuellen Fassung im Amtsblatt der Europäischen Kommission bekannt gemacht und gilt dann unmittelbar in allen Mitgliedsländern.

Auf dieser Grundlage erhalten alle Kalksandsteine eine Leistungserklärung und werden mit dem CE-Kennzeichen versehen.

CE-gekennzeichnete Bauprodukte dürfen zwar ohne zusätzliche Anforderungen im Markt bereit gestellt, aber nicht ohne weitere Verwendungsregeln in Bauwerken auch verwendet werden. Die Festlegung der Bauwerksanforderungen obliegt im Gegensatz zum Inverkehrbringen von harmonisierten Bauprodukten den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union.

Grundlage der Anforderungen an Bauprodukte zur Verwendung in Bauwerken sind in Deutschland gemäß den Landesbauordnungen die bauaufsichtlich eingeführten Technischen Baubestimmungen. Diese sind in der vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) herausgegebenen Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (VV TB) aufgelistet.

Gemäß VV TB ist die im Mauerwerksbau bei Bemessung und Anwendung einzuhaltende Technische Regel der Eurocode 6 (DIN EN 1996/NA) mit den verschiedenen Teilen und Nationalen Anhängen. Gleichzeitig sind nach VV TB die für Mauersteine geltenden Anwendungsnormen – für Kalksandsteine DIN 20000-402 – zu beachten.

Hintergrund ist, dass nicht alle nach DIN EN 771-2 herstellbaren Kalksandsteine auch die in Deutschland geltenden Bauwerksanforderungen erfüllen. Daher legt DIN 20000-402 fest, welche der in DIN EN 771-2 definierten wesentlichen Merkmale in der Leistungserklärung mindestens zu deklarieren sind und welchen Wert die deklarierten Leistungen erfüllen müssen. Für Produkte, die diese Anforderungen nicht erfüllen, muss gemäß den Landesbauordnungen eine Bauartgenehmigung (früher Anwendungszulassung) des Deutschen Instituts für Bautechnik vorliegen.

Kalksandsteine werden in DIN 20000-402 zudem für die Anwendung nach DIN EN 1996/NA klassifiziert. Sind alle Anforderungen an die wesentlichen Merkmale erfüllt und sind die Steine entsprechend klassifiziert, darf für die betreffenden Kalksandsteine die in Deutschland bekannte Bezeichnung verwendet werden (Bild 6).

Bilder

Bild 6: Bedeutung der Kurzzeichen (Beispiel)