Wegen der umfangreichen Deklarationspflicht in der Leistungserklärung und im CE-Kennzeichen ist die Einordnung von Kalksandsteinen nach DIN 20000-402 aufwändig und für den Verwender ohne detaillierte Kenntnisse nur schwer zu leisten. Die deutsche Kalksandsteinindustrie nimmt die Einstufung ihrer Produkte nach der nationalen Anwendungsnorm daher bereits im Vorfeld selbst vor.
Die zusätzliche Bezeichnung nach DIN 20000-402 auf Lieferschein, Beipackzettel und/oder auf der Verpackung gibt dem Verwender in bekannter Form die notwendigen Hinweise für die Verwendung. Bei Kalksandsteinen, die diese Bezeichnung tragen, braucht der Verwender daher nicht mehr selbst zu überprüfen, ob CE-gekennzeichnete Kalksandsteine nach den Landesbauordnungen in Deutschland auch verwendbar sind. Die prägnante und bewährte Bezeichnung nach DIN 20000-402 vereinfacht zudem ganz wesentlich den Umgang mit Kalksandsteinen in der Baupraxis. Erst durch diese Bezeichnung ist die Planung, Bemessung, Ausschreibung und Bestellung von Produkt und Qualität in der deutschen Baupraxis mit einem überschaubaren Aufwand möglich.
Neben den bauaufsichtlich relevanten Aspekten ist mit der Klassifizierung von Kalksandsteinen nach DIN 20000-402 durch den Hersteller damit sicher gestellt, dass Kalksandsteine auch in der Praxis einfach und für alle Beteiligten leicht überschaubar im Mauerwerksbau nach DIN EN 1996/NA (Eurocode 6) verwendet werden können.