2.2. Bewertungsmethodik der lebenszyklusorientierten Ökobilanzierung

Im Wesentlichen wird durch eine Ökobilanz ermittelt, welches Ausmaß definierter Umweltwirkungen (u.a. Treibhausgaspotenzial als Beitrag zur globalen Erwärmung) ein Gebäude über seinen vollständigen Lebenszyklus hinweg, d.h. bei Herstellung von Bauprodukten, durch seine Errichtung, bei Nutzung und Betrieb und bei Rückbau/Verwertung (End of Life), verursacht.

Normung zur Methodik der Ökobilanzierung
Eine entsprechende Ökobilanzierung (engl.: Life Cycle Assessment; kurz: LCA) nach DIN EN ISO 14040 und 14044 stellt bereits seit vielen Jahren eine etablierte Methodik zur Quantifizierung und Beurteilung (potenzieller) Umweltwirkungen eines „Produktsystems“ im Verlauf dessen Lebensweges dar. Insbesondere auch in der Bau- und Immobilienwirtschaft ist eine LCA heute ein anerkannter Standard des Umweltmanagements.

DIN EN ISO 14040/14044 normieren und konkretisieren insbesondere die abgrenzbaren Phasen einer Ökobilanzierung (Bild 12) und die nötigen allgemeinen inhaltlichen Festlegungen für die Arbeitsschritte innerhalb dieser Phasen.

Mit der DIN EN 15978 liegt eine gebäude-/bauwerksspezifische Konkretisierung der allgemeinen normativen Vorgaben vor, über die etwa Festlegungen zu den Lebenszyklusstadien eines Gebäudes (Bild 13) oder zu den zu verwendenden ökobilanziellen Basisdaten erfolgen. Weitere Ausführungen zu Grundlagen der Methodik der Ökobilanzierung sind in [10] zu finden.

Ökobilanzierung in deutschen Systemen zur Nachhaltigkeitsbewertung
Auf dieser Basis nehmen die o.g. Bewertungs- und -zertifizierungssysteme dann weitere spezifische Anpassungen vor, die vor allem einer gesteigerten Anwendbarkeit und Praxistauglichkeit dienen sollen – dazu zählen u.a.:

  • Vorgaben für nicht zu bilanzierende Lebenszyklusmodule eines Gebäudes (vgl. exemplarisch Bild 13 gemäß Vorgaben des DGNB-Systems [6])
  • Vorgaben für mögliche Rechenverfahren zur Herstellungsphase/Module A1 bis A3 (Vereinfachtes versus Vollständiges Rechenverfahren | detaillierte Erläuterungen zu Rechenverfahren zur Herstellungsphase werden in [10] beschrieben)
  • Vorgaben zum Bilanzierungszeitraum, d.h. dem zeitlichen Gebäudelebenszyklus
  • Vorgaben für zu betrachtende Umweltwirkungen, sogenannte Umweltindikatoren

Hinweis zu nicht deklarierten Lebenszyklusmodulen
Der Verzicht auf die bilanzielle Abbildung von Lebenszyklusmodulen (Nicht-Deklaration) wie A4 bis A5 (Errichtungsphase) oder C1 (Rückbau/Abriss) im Rahmen einer Gebäudeökobilanz (z.B. im DGNB-System) hat vor allem Gründe der Anwendungspraxis und Datenverfügbarkeit sowie einer Aufwands-Nutzen-Abwägung. Beispielsweise erfordert die Erhebung von Daten zu allen Transport-/Liefervorgängen zu und von Baustellen einen enormen Aufwand, bei erfahrungsgemäß nur marginalem Ergebnisbeitrag zur Ökobilanz eines Gebäudes über dessen Lebenszyklus.

Gleichwohl weist die Reihung der deklarierten Module in Bild 13 auch Lücken auf, die geschlossen werden sollten, um eine Konsistenz in der Abbildung von u.a. CO2-Speichereffekten sicherzustellen. In diesem Sinne sollte der Effekt der sog. Recarbonatisierung von mineralisch basierten bindemittelgebundenen Bauprodukten in der Gebäudeökobilanz, konkret: im Modul B1, abgebildet werden.

Im Kern besteht die Methodik der Ökobilanzierung dann darin, im Rahmen der Sachbilanz alle (relevanten) Input- und Output-Flüsse zur Erstellung eines Gebäudes (inklusive Vorketten zur Herstellung der Bauprodukte), zu dessen Betrieb und zum Rückbau und Verwertung zu bestimmen. Diese Sachbilanz-Ergebnisse sind dann im Zuge der Wirkungsabschätzung bestimmten ökologischen Wirkungskategorien (z.B. Treibhausgaspotenzial; engl.: Global Warming Potential; kurz: GWP) und ökobilanziellen Basisdaten zuzuordnen und die Wirkungskategorien in adäquate Indikatoren zu übersetzen (z.B. CO2-Äquivalente für GWP). Vereinfacht ausgedrückt muss dazu lediglich eine Multiplikation der Sachbilanzergebnisse, d.h. der Menge (Masse, Volumen, etc.) eines Bauprodukts, mit ökobilanziellen Basisdaten, d.h. beispielsweise CO2-Äquivalenten je Mengeneinheit des Bauprodukts, durchgeführt werden – gefolgt von der Addition von Zwischenergebnissen je Bauteil, Bauteilgruppe und Lebenszyklusmodul hin zum Gesamtgebäude-Ergebnis.

Die folgende Abbildung (Bild 14) verdeutlicht die Methodik der Ökobilanzierung schematisch und beispielhaft für das konstruktive Bauteil einer beidseitig verputzten Innenwand aus Kalksandstein als konstruktives Element des MFH-Typengebäudes aus Bild 23.

Die Beurteilung der ökobilanziellen Qualität eines Gesamtgebäudes über den Lebenszyklus erfolgt in den o.g. Systemen dann über einen Abgleich mit definierten Vergleichswerten (Benchmarks) für Umweltwirkungen wie das Treibhausgaspotenzial.

Bilder

Bild 12: Phasen Ökobilanz DIN EN ISO 14040/14044
Bild 13: Lebenszyklusphasen eines Gebäudes nach DIN EN 15978
Bild 14: Methodik der Ökobilanzierung