Der methodische Kern einer Gebäude-Ökobilanz besteht gemäß Darstellung unter Abschnitt 2.2 in der Kopplung von Input-/Output-Flüssen des Gebäudelebenszyklus mit ökobilanziellen Basisdaten zu bestimmten Wirkungsindikatoren, z.B. CO2-Äquivalenten für das Treibhausgaspotenzial. Deshalb sind eine Ökobilanzierung wie übergeordnet eine ökologische Nachhaltigkeitsbewertung von Gebäuden nur möglich, wenn entsprechende ökobilanzielle Basisdaten für Bauprodukte/-materialien sowie Transport-, Energie- und Entsorgungsprozesse vorliegen und für Ersteller von Ökobilanzen verfügbar sind.
Als solche grundsätzlich verbindlich vorgeschriebene Datenbasis fungiert(e) für die deutschen Bewertungs- und Zertifizierungssysteme von Beginn an (seit Markteinführung im Jahr 2008/2009) und nach wie vor die Ökobaudat. Sie stellt als frei verfügbare und kostenfreie Online-Plattform in Trägerschaft des ressortzuständigen Bundesbauministeriums Daten sowie weiteren Informationen und Links rund um die Ökobilanzierung von Gebäuden zur Verfügung. Grundsätzlich gilt sie als vorgeschriebene Datenbasis für Ökobilanzen im Zuge der deutschen Bewertungs- und Zertifizierungssysteme.
Trotz Positionierung der Ökobaudat als grundsätzliche Datenbasis für Ökobilanzen im Rahmen von z.B. DGNB-Zertifizierungen ist gleichwohl vom DGNB-System auch die Verwendung von Ökobilanz-Daten aus EPDs (siehe unten) vorgesehen, und zwar unabhängig davon, ob die Ökobilanz-Daten einer EPD in der Ökobaudat „veröffentlicht“ sind oder nicht. Dies gilt allerdings derzeit (noch) nicht für Zertifizierungsverfahren im Kontext der o.g. BEG-Förderung des o.g. QNG-Siegels: hier ist ausschließlich die Anwendung eines definierten Ausschnitts der Ökobaudat (sog. Ökobilanzierung – Rechenwerte) zulässig.
Die Ökobaudat und ihre Informationen und Tools gehen zurück auf diverse Forschungsprojekte des Innovationsprogramms ZukunftBau. Sie basiert prinzipiell auf der Hintergrunddatenbank GaBi (Ganzheitliche Bilanzierung; Software und Datenbank des kommerziellen Anbieters Sphera) und bietet sowohl sogenannte generische/repräsentative als auch firmen-/verbands-, letztlich produktspezifische Datensätze.
Generisch vs. spezifischGenerische Daten werden auf Basis von Literaturangaben, Expertenwissen, etc. modelliert. Demgegenüber werden spezifische Daten basierend auf Industriedaten – z.B. hersteller-/unternehmensspezifisch für ein konkretes Produkt, im Durchschnitt für Industrieverbände oder über mehrere Firmen oder Werke/Produktionsstätten hinweg oder für ein Land/ eine Region – gebildet [11].
Produktspezifische Datensätze der Ökobaudat resultieren dabei oft aus Umweltproduktdeklarationen (kurz: EPD; engl.: Environmental Product Declaration), die normativ eine Typ IIIUmweltdeklaration nach ISO 14025 und damit ein verifiziertes/geprüftes und von unabhängigen Dritten vergebenes Umweltzeichen repräsentieren. EPDs stellen umweltbezogene (v.a. auch Ökobilanzdaten; Bild 15) und technisch-funktionale Daten und Eigenschaften eines Produkts oder Produktsystems über den gesamten Lebensweg auf Basis (u.a. normativ) festgelegter Parameter und Randbedingungen zur Verfügung.
Diese festgelegten Parameter und Randbedingungen sollen freilich für das Vertrauen der EPD-nutzenden Marktteilnehmer und -akteure sorgen und bestehen im Wesentlichen aus sogenannten Produktkategorieregeln (kurz: PCR; engl.: Product Category Rules), die von den Betreibern/Haltern eines EPDProgramms unter Einbeziehung interessierter Kreise erarbeitet und durch ein unabhängiges Expertengremium geprüft werden. In den PCR sind alle erforderlichen produktspezifischen Regeln, Anforderungen und Prüfverfahren definiert, wobei die DIN EN 15804 eine Art (normative) Produktkategorie-Kernregel auf EU-Ebene darstellt, die für alle Bauprodukttypen gilt und die Grundlage für EU-weit harmonisierte EPDs darstellt.
Die beiden führenden deutschen EPD-Programmhalter das Institut Bauen und Umwelt e.V. (IBU) und ift Rosenheim setzen auf dieser Kernregel mit 2-teiligen eigenen PCR-Dokumenten ihres EPD-Programms auf und regeln in
- Teil A die einheitlichen Rechenregeln für die zu erstellenden Ökobilanzen sowie allgemeine Anforderungen an die EPD-Erstellung,
- Teil B konkrete Anforderungen an die Inhalte einer EPD.
Bild 16 zeigt eine Übersicht dieser grundlegenden Inhalte einer EPD nebst den Basisschritten im Prozess der EPD-Erstellung aus Sicht eines Deklarationsinhabers. Für weitere grundsätzliche Erläuterungen zum Themenfeld der Umweltproduktdeklarationen kann hier auf [13] verwiesen werden.