Um Sichtmauerwerk eindeutig zu definieren, sind die Anforderungen, die an das Erscheinungsbild des Sichtmauerwerks gestellt werden, im Voraus vom Planer eindeutig zu beschreiben. So kann die ausgeschriebene Leistung vom Bauunternehmer sicher kalkuliert und ausgeführt werden. Nach Fertigstellung kann die erbrachte Leistung vom Planer und vom Bauherrn objektiv beurteilt und abgenommen werden.
Sichtmauerwerk ist im wahrsten Sinne des Wortes „Ansichtssache“. Ein einfacher Hinweis in der Leistungsbeschreibung auf Sichtmauerwerk reicht nicht aus, wie sich immer wieder in der Praxis herausstellt.