5.6.2. Deckende Beschichtungen

Deckende Beschichtungen bestehen im Allgemeinen aus einem Grundanstrich und zwei Deckanstrichen. Grundsätzlich sollen nur geschlossene Beschichtungssysteme verwendet werden, bei denen die einzelnen Schichten stofflich aufeinander abgestimmt sind. Beschichtungen mit hydrophoben Grundierungen (Imprägnierungen) haben sich in der Praxis gut bewährt.

Der Grundanstrich als vollwertige Imprägnierung kann unmittelbar nach Fertigstellung des Gebäudes aufgebracht werden. Das Gebäude ist dadurch sofort gegen Verschmutzung geschützt. Der deckende Anstrich kann dann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.

In den ersten drei Wochen nach Aufbringen sind Beschichtungen empfindlich gegen erhöhte Feuchtigkeit im Untergrund und gegen Frosteinwirkung. Beschichtungen sollten daher unbedingt bei trockenem, niederschlagsfreiem Wetter und bei Temperaturen über $5\,^{\circ}\mathrm{C}$ verarbeitet werden.

Wenn das Mauerwerk genügend ausgetrocknet ist, nicht mehr mit weiteren Verformungen zu rechnen ist und die Hersteller nicht andere, weitergehende Angaben machen, kann die deckende Beschichtung aufgebracht werden.