Verblendmauerwerk ist grundsätzlich während der Bauphase vor Verunreinigung und übermäßiger Wasserbelastung zu schützen, z.B. durch Abdecken mit Folie. Hinweis: Der Schutz vor Niederschlagswasser - mit dem üblicherweise gerechnet werden muss - und dessen Beseitigung ist nach VOB/C:ATV DIN 18299 [4] eine Nebenleistung und damit vom Maurer durchzuführen.
Eventuell vorhandene Verunreinigungen, wie Mörtelspritzer und Staub, sind vor Beginn der Malerarbeiten zu entfernen. Fehlstellen im Mauerwerk, wie Hohlstellen, Fugenabrisse über $0{,}2\,\mathrm{mm}$ Breite und vertikal oder horizontal verlaufende Risse, sind auszubessern. Zu berücksichtigen ist, dass farblose Imprägnierungen optische Mängel nicht überdecken.
Bei deckenden Beschichtungen können Beschädigungen am Mauerwerk durch Verspachteln mit einem speziell dafür geeigneten Reparaturmörtel saniert werden.