Weil Sichtmauerwerk sehr unterschiedlich ausgeführt werden kann und sich jeder unter Sichtmauerwerk etwas sehr Unterschiedliches vorstellen kann, ist grundsätzlich zu empfehlen, dass bereits in der Leistungsbeschreibung neben Mustersteinen auch eine Musterfläche vereinbart wird.
Mit Mustersteinen allein kann oft nur ein unvollständiger Eindruck vom erwarteten Sichtmauerwerk wiedergegeben werden. Wenn aus wirtschaftlichen Gründen keine Musterwand errichtet wird, so ist zu empfehlen, eine zu Beginn errichtete, etwa $5\,\mathrm{m^2}$ große Sichtmauerwerksfläche als Musterfläche zu verwenden und zu vereinbaren.
Nur mit Hilfe einer solchen Musterfläche können KS-Sichtmauersteine, Mauerverband und Verfugung eindeutig festgelegt und abgestimmt sowie ggf. ohne großen finanziellen und zeitlichen Aufwand geändert oder korrigiert werden.
Die Musterfläche sollte vom Planer, vom Bauherrn und vom Bauunternehmer gemeinsam abgenommen werden. Alle am Bau Beteiligten wissen im Voraus, was sie zu liefern bzw. zu erwarten haben. Die Musterfläche bildet den Maßstab für die Beurteilung des weiter zu errichtenden Sichtmauerwerks und ist nach allgemeiner Erfahrung eine gute - oft die einzige von allen akzeptierte - Möglichkeit, späteren Streitigkeiten bei der Beurteilung und Abnahme des Sichtmauerwerks aus dem Wege zu gehen. Dies gilt besonders auch für sichtbar belassenes Mauerwerk, das mit einem Anstrich versehen werden soll.