1.2. Technische Regelwerke

Mauermörtel sind europäisch harmonisiert in DIN EN 998-2 [1] genormt. Um Mauermörtel nach DIN EN 998-2 für Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1/NA [2] verwenden zu können, muss nach MVV TB die zugehörige Anwendungsnorm DIN 20000-412 [3] beachtet werden (Bild 1). Diese Mörtel sind grundsätzlich Mauermörtel nach Eignungsprüfung, für die der Hersteller mindestens die in DIN 20000-412 geforderten Leistungen deklariert hat.

Die Norm DIN 18580 [4] enthält nur die Regelungen für auf der Baustelle hergestellte Normalmauermörtel (Baustellenmauermörtel), die in DIN EN 998-2/DIN 20000-412 nicht geregelt sind. Baustellenmauermörtel können als Mauermörtel nach Eignungsprüfung oder als Mauermörtel nach Rezept hergestellt werden, deren Eigenschaften aus den vorgegebenen Anteilen der Bestandteile abgeleitet werden (Rezeptkonzept). Diese dürfen ebenfalls für Mauerwerk nach DIN EN 1996-1-1/NA verwendet werden.

Bilder

Bild 1: Verwendbarkeit von Mauermörteln