1.5. Allgemeine Anwendung

Die Dicke der Dünnbettmörtelfugen muss nach DIN EN 1996-1-1/NA zwischen 1 und 3 mm betragen, wobei in der Regel nur die Lagerfugen vermörtelt werden. Diese sind immer vollflächig zu vermörteln. Bei unvermörtelten Stoßfugen müssen die Steine knirsch aneinander versetzt werden. Sollen die Stoßfugen im Sonderfall vermörtelt werden, gelten diese als vermörtelt, wenn mindestens die halbe Steinbreite auf der gesamten Steinhöhe vermörtelt ist. Die Verwendung von Dünnbettmörtel setzt eine entsprechend geringe Maßtoleranz der Mauersteine in der Steinhöhe von ±1,0 mm (Abmaßklasse T3) voraus. Die Bilder 2 bis 4 zeigen das Mischen und Aufbringen von Dünnbettmörtel sowie das Versetzen von Plansteinen.

Bei Verwendung von Normal- oder Leichtmauermörtel beträgt die Sollfugendicke nach DIN EN 1996-1-1/NA 12 mm für die Lagerfuge und 10 mm für eine (planmäßig vermörtelte) Stoßfuge. Bei Außenschalen (Verblendschalen) von zweischaligem Mauerwerk ist in den meisten Fällen die Mörtelklasse M 5 am besten geeignet. Die Mörtelklassen M 10 oder größer sollten in diesem Anwendungsbereich aufgrund der hohen Festigkeiten nicht eingesetzt werden.

Bilder

Bild 2: Anmischen von Dünnbettmörtel
Bild 3: Dünnbettmörtelauftrag mit Mörtelschlitten
Bild 4: Versetzen von KS-R-Plansteinen in Dünnbettmörtel