Neben Putzen, die allgemeinen Anforderungen genügen, gibt es Putze mit besonderen Eigenschaften, die zusätzlichen Anforderungen genügen. Sie sind nachfolgend aufgeführt.
Wasserabweisende Putze/Putzsysteme für Anforderungen nach DIN 4108-3 (Schlagregenschutz)Das Putzsystem muss nach DIN 18550 aufgebaut sein.
Die Zuordnung der Außenputze zu den unterschiedlichen Schlagregenbeanspruchungsgruppen ist in DIN 4108-3 geregelt. Die Anforderungen an den Regenschutz von Außenputzen und an wasserabweisende Putze nach den unterschiedlichen zulässigen Prüfverfahren enthalten die Tafeln 5 und 6.
Mit diesen Anforderungen soll erreicht werden, dass eingedrungenes Wasser durch Kapillartransport und Diffusion wieder abtrocknen kann. Auch wenn die Kriterien in den Tafeln 5 und 6 als erfüllt gelten, wenn mindestens eine Putzlage des Außenputzsystems wasserabweisend ist, ist bei zweilagigem Außenputz in den Schlagregenzonen II und III eine Wasserabweisung beider Schichten, d.h. des Unter- und Oberputzes zu empfehlen.
Bei Wärmedämm-Verbundsystemen sind für den armierten Unterputz (Armierungsschicht) und den Oberputz bzw. die sonstige Beschichtung/Belag die systemzugehörigen Komponenten gemäß allgemeiner Bauartgenehmigung (Mörtel, Gewebe etc.) zu verwenden.
SockelputzSockelputze müssen ausreichend fest, Wasser abweisend und widerstandsfähig gegen kombinierte Einwirkung von Feuchte und Frost sein. Der Putz ist bis mindestens 5 cm über die Gelände- bzw. Belagsoberkante hinauszuführen.
Als Sockelputze werden mineralische Putze Kategorie CS IV oder auf leichteren und weicheren Wandbaustoffen (Steine der Festigkeitsklasse ≤ 8) Unterputze der Kategorie CS III nach DIN EN 998-1 (Druckfestigkeit 3,5 bis 7,5 N/mm2) mit hydraulischen Bindemitteln (Tafel 3) oder Leichtsockelputze verwendet. Für den Oberputz können organisch gebundene Putze, z.B. Kunstharzputze und mineralische Putze eingesetzt werden. Die Druckfestigkeit mineralischer Oberputze soll mindestens 2,5 N/mm2 betragen. Die Hinweise der Hersteller bezüglich der Eignung als Sockeloberputz sind zu beachten.
Details zur Ausführung von Sockelputzen sind der Richtlinie „Fassadensockelputz/Außenanlage“ [13] und im Merkblatt „Sockelausführung im Übergang zu Wärmedämm-Verbundsystemen und Putzsystemen“ [12] beschrieben.
Kellerwand-AußenputzKellerwand-Außenputze als Träger von Beschichtungen müssen aus Mörteln mit hydraulischen Bindemitteln der Kategorie CS IV nach DIN EN 998-1 hergestellt werden. Bei Mauerwerk aus Steinen der Druckfestigkeitsklassen 8 sollte jedoch die Mindestdruckfestigkeit für CS IV nicht wesentlich überschritten werden.
Wärmedämmputz / -putzsystemeWärmedämmputzsysteme werden zur Verbesserung der Wärmedämmung von einschaligen Außenwänden eingesetzt. Sie sind in DIN 18550-1 und EN 998-1 genormt und bestehen aus einem wärmedämmenden Unterputz (Wärmedämmputz) mit leichten wärmedämmenden Zuschlägen und einem Oberputz, der im Außenbereich Wasser abweisend sein muss. Der Wärmedämmputz muss einen Rechenwert der Wärmeleitfähigkeit von höchstens 0,2 W/(m·K) aufweisen. Die Putzdicke beträgt mindestens 20 mm.
Putze mit besonderen Anforderungen an Schall-, Brand- und StrahlenschutzDie Dicke dieser Putze richtet sich nach den jeweiligen Anforderungen.
Die besonderen Funktionen und Anwendungsbereiche werden im WTA-Merkblatt 2.14 „Funktionsputze“ 7/2019D [22] beschrieben.
AkustikputzAkustikputze sind sehr hohlraumreich und absorbieren Schallenergie. Sie reduzieren die Schallreflexion und den Schallpegel und verkürzen die Nachhallzeit. Die Akustikputze werden nach DIN EN ISO 11654 [25] in 5 Schallabsorptionsklassen eingeteilt.
StrahlenschutzputzStrahlenschutzputze können zur Reduzierung des Ein- oder Austretens von Strahlen (u.a. Röntgenstrahlung) in bzw. aus Räumen eingesetzt werden. Sie können u.a. Baryt als Zuschlagkomponente enthalten.
SanierputzSanierputzmörtel sind Mörtel mit hoher Porosität und geringem Wasserdampfdiffusionswiderstand sowie verminderter kapillarer Leitfähigkeit. Sie werden zur Sanierung von feuchtem, salzbelastetem Mauerwerk eingesetzt. Hinweise für Sanierputzsysteme enthält das WTA-Merkblatt „Sanierputzsysteme“ [14]. Sanierputzmörtel sind in DIN EN 14391-1 und DIN 18550-1 geregelt.
DünnlagenputzInnenputze aus Dünnlagenputzmörtel bestehen aus mineralischen Bindemitteln, feinen Gesteinskörnungen und ggf. organischen Zusätzen. Das erhöhte Wasserrückhaltevermögen und die Haftungseigenschaften sind auf die jeweilige Putzdicke abgestimmt. Die mittlere Dicke von Dünnlagenputzen beträgt bis zu 6 mm, die Mindestdicke (an jeder Stelle!) 3 mm [15]. Im Vergleich dazu müssen einlagige Innenputze aus Werk-Trockenmörtel eine mittlere Putzdicke von 10 mm und eine zulässige Mindestdicke (nur an einzelnen Stellen) von 5 mm aufweisen.
BrandschutzputzMineralische Putze wie Gips- und Kalkzementputze verlängern die Feuerwiderstandsdauer von Mauerwerk und anderen Bauteilen. Brandschutzputze der Baustoffklasse A1 werden speziell für den Brandschutz von Stahl- und Stahlbetonkonstruktionen entwickelt und enthalten mineralische Leichtzuschläge,z.B. Blähglas oder Vermiculite (Blähglimmer). Zu Anforderungen an Putz als Brandschutzbekleidung siehe DIN 4102.
Die geringen Putzdicken müssen jedoch bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Sonderbauteile wie Rollladenkästen, Stürze, Türzargen sowie die Fensterlaibungen, müssen auf die mit Dünnlagenputz versehene Wand abgestimmt sein. Ebenso müssen bei der Planung der Elektro- und Heizungsinstallation Schächte und Hohlräume eingeplant werden, da selbst dünne Leitungen nicht mehr auf dem Mauerwerk verlegt werden dürfen. Auch Putzprofile an Bauteilanschlüssen oder an Ecken sind an die geringen Putzdicken anzupassen.