Baustellenmauermörtel wird auf der Baustelle aus den angelieferten, trocken und sauber zu lagernden Ausgangsstoffen hergestellt. Er darf nur als Normalmauermörtel hergestellt werden. Die nach DIN 18580 zulässigen Ausgangsstoffe müssen mit Waagen oder Zumessbehältern abgemessen werden. Wird der Mörtel nach Rezept hergestellt und ist die Mörtelzusammensetzung nach Tafel 2 eingehalten, sind keine weiteren Nachweise für die Verwendung nach DIN EN 1996-1-1/NA erforderlich. Andernfalls sind eine Erstprüfung und entsprechende Eignungsprüfungen mit dem Mörtel durchzuführen, wobei die Anforderungen in DIN 18580 und DIN EN 998-2 einzuhalten sind.