2.5.2. Prüfen und Vorbereiten des Putzgrundes

Der Putzgrund KS-Mauerwerk muss den Ausführungsregeln der DIN EN 1996-1-1/NA und den Anforderungen der DIN 18550- 1,2 genügen. Für einen guten und dauerhaften Haftverbund des Putzes auf dem Putzgrund ist dessen Beschaffenheit von wesentlicher Bedeutung.

Der Putzgrund muss nach DIN 18550-1, 18550-2 in Anlehnung an DIN 18350 eben, tragfähig, formstabil und frei von Verunreinigungen sein. Diese Anforderungen werden von regelgerechtem KS-Mauerwerk erfüllt. Darüber hinaus muss der Putzgrund bei der Putzausführung staubfrei, trocken und frostfrei sein sowie mindestens +5 °C Untergrundtemperatur bei mindestens +5 °C Umgebungslufttemperatur aufweisen.

Deshalb muss der Putzausführende vor dem Beginn der Putzarbeiten den Putzgrund gemäß VOB/C-ATV: DIN 18350 [9] prüfen. Bedenken müssen ggf. angemeldet werden. Die Prüfungen sind im gewerkeüblichen Rahmen vorzunehmen. Der Auftragnehmer kann davon ausgehen, dass ordnungsgemäß nach DIN EN 1996-1-1/NA hergestelltes Mauerwerk den Anforderungen genügt.

Die Ebenheitsanforderungen der DIN 18202, d.h. eine Ebenheit 5 mm bei 10 cm Messpunktabstand an der rohen Wand, sind ohne weitere Vereinbarung an jeder Stelle einzuhalten.

Bei der Ausführung von Bekleidungen ohne die Möglichkeit eines Ebenheitsausgleichs (z.B. Dünnlagenputz, Fliesen im Dünnbettverfahren) muss bereits der Putzgrund (das Mauerwerk) erhöhte Anforderungen an die Ebenheit erfüllen [17].

Zur Herstellung einer fachgerechten Putzoberfläche ist ein gleichmäßiger und nicht zu stark saugender Untergrund erforderlich. Im Regelfall ist bei KS-Mauerwerk keine besondere Putzgrundvorbereitung wie z.B. eine „Aufbrennsperre“ oder ein Haftvermittler erforderlich. Die üblichen Putze aus Werk-Trockenmörtel weisen ein erhöhtes Wasserrückhaltevermögen auf und haften gut am Untergrund. Bei Materialwechseln im Mauerwerk oder bei besonderen Witterungsbedingungen, z.B. bei großer Hitze oder starkem Wind, kann eine Aufbrennsperre sinnvoll sein. In jedem Fall sind die Ausführungsempfehlungen des Putzmörtelherstellers zu beachten.

Bei der Anwendung von Aufbrennsperren ist die Dosierungsempfehlung der Hersteller einzuhalten. Zu hohe Konzentrationen oder sich überlappende Auftragszonen können die Putzhaftung beeinträchtigen.

Bilder

Bild 9: Arbeitsschritte beim Verputzen einer Wand; Maschineller Auftrag des Putzmörtels
Bild 10: Arbeitsschritte beim Verputzen einer Wand; Glätten des Putzes