Die Putzmörtel müssen DIN EN 998-1, DIN EN 13279 [20](Gips-Putztrockenmörtel) bzw. DIN EN 15824 (Kunstharzputze) entsprechen.
Bei Innenputzen werden unterschieden:
- Innenwandputz für Räume üblicher Feuchte einschließlich häuslicher Küchen und Bäder
- Innenwandputz für Feuchträume (z.B. gewerbliche Küchen)
Der Innenputz soll dem Mauerwerk eine ebene und abriebfeste Oberfläche geben. Er soll mit dem flächendeckenden und nahtlosen Auftrag die für den Wärme- und Schallschutz wichtige Luftdichtigkeit der Wand sicherstellen.
Für Innenwandputze aus mineralischen Bindemitteln mit üblichen Anforderungen (z.B. Träger von Tapeten, Anstrichen) werden i.d.R. Putzmörtel der Kategorie CS II gemäß DIN EN 998-1 oder DIN EN 13279 eingesetzt.
Es werden überwiegend gips- oder anhydritgebundene Putze angewendet. Bei Putzsystemen nach DIN 18550, Tabelle 3 ist kein Nachweis erforderlich. Innenwandputze für Feuchträume müssen langfristig gegen Feuchte beständig sein. Deshalb dürfen dort Putzsysteme aus gipsgebundenen Putztrockenmörtel nach DIN EN 13279 nicht verwendet werden. Häusliche Küchen und Bäder sind keine Feuchträume. Wandbekleidungen und Beläge (z.B. keramische Fliesen) auf Putz mit direkter Wasserbelastung, wie Duschkabinen und Wannenbereiche, erfordern besondere Feuchteschutzmaßnahmen. Die Putzflächen sind vor Aufbringen der Bekleidung fachgerecht abzudichten. Kann eine rückseitige Durchfeuchtung des Putzes vom Putzgrund her ausgeschlossen werden, sind auch Gipsputze anwendbar.
Die Dicke der meist einlagigen Innenputze beträgt (mittlere Dicke/Mindestdicke):
- allgemein: 15 mm/10 mm
- einlagig, Werk-Trockenmörtel: 10 mm/5 mm
- Dünnlagenputz: 6 mm/3 mm
Spachtelungen bis 3 mm sind keine Putze und werden hier nicht behandelt.
Innenputze auf Gipsbasis werden in einem Arbeitsgang aufgebracht. Zweischichtiges Verputzen mit Gipsputzmörteln ist nicht zu empfehlen, da durch Kristallisation der ersten Putzschicht der Haftverbund der Folgeschicht beeinträchtigt wird.
Dünnlagenputze werden von Hand oder maschinell nach den Angaben der Putzhersteller aufgebracht. Dünnlagenputz dient in der Regel als Untergrund für eine Tapete bzw. für ein strukturloses Malervlies.
Haarrisse infolge nicht völlig vermeidbarer Putzgrundunebenheiten bzw. -ungleichmäßigkeiten („Überzähne“) und insbesondere trocknungsbedingter Putzgrundverformungen können bei Dünnlagenputzen wegen der geringen Putzdicke ohne weitere Maßnahmen nicht völlig ausgeschlossen werden. Das ist besonders zu berücksichtigen, wenn auf eine Tapete bzw. ein strukturloses Malervlies, die in gewissem Maße rissüberbrückend wirken, verzichtet werden soll und durch eine glatte, gestrichene Putzoberfläche ersetzt wird. Die Hinweise zu Dünnlagenputzen und deren Beschichtungsstoffen der Putzhersteller sind zu beachten.
Die gewünschte Oberflächenbeschaffenheit muss bei der Planung beschrieben werden. Dazu werden in DIN EN 13914-2 in Verbindung mit DIN 18550-2 vier Qualitätsstufen Q1 bis Q4 angegeben [18], [7].
Bei einlagigen Putzen der Qualitätsstufe Q2 sind bei geglätteten und abgeriebenen Oberflächen als Endbeschichtung mindestens mittel bis grob strukturierte Tapeten oder entsprechend mit grober Lammfellrolle aufgetragene gefüllte Anstriche auszuführen. Die Qualitätsstufen Q3 und Q4 sollten (bei Verzicht auf Tapeten) mit zweilagigem Putz ausgeführt werden. Die zweite Putzlage ist deutlich später als die erste Putzlage aufzubringen. Bei den Stufen Q3 und Q4 ist immer Rücksprache mit dem Putzhersteller zu halten oder Kontakt aufzunehmen.