KS-Sichtmauerwerk mit Normalmauermörtel soll mit der Mörtelklasse M 5 in einem Arbeitsgang im Fugenglattstrich hergestellt werden (Bild 5), da so die vollständige Vermörtelung der Mörtelfugen sichergestellt wird.
Es kann auch nachträglich verfugt werden. Dazu wird der Mauermörtel an der Sichtseite ca. 15 mm tief ausgekratzt. Die offene Fuge wird nachträglich mit erd feuchtem bis schwach plastischem Fugenmörtel fachgerecht geschlossen (Bild 6).
Die Form der Mörtelfuge darf den Abfluss von Niederschlagswasser nicht behindern (Bild 7).
Bei Verblendschalen hat der Mauermörtel die Aufgabe, gemeinsam mit dem Mauerstein eine geschlossene Fläche zu bilden, die den Witterungsbeanspruchungen widersteht. Deshalb muss der Mauermörtel besonders gut am Stein haften. Andernfalls bilden sich feine Flankenabrisse zwischen Stein und Fugenmörtel, die das Eindringen von Niederschlagswasser in das Mauerwerk ermöglichen und damit die Dauerhaftigkeit beeinträchtigen.
Mauermörtel für Verblendschalen werden daher in ihrer Zusammensetzung auf das Saugverhalten der Steine abgestimmt. Dabei wird das Wasserrückhaltevermögen durch Zusatzstoffe und/oder Zusatzmittel, wie z.B Methylzellulose, eingestellt. Die Empfehlungen des Mörtelherstellers sind zu beachten.
Der Mauermörtel in Verblendschalen muss ausreichend druckfest und gleichzeitig genügend verformungsfähig sein. Da Verblendschalen vertikal nur durch ihr Eigengewicht belastet werden, sind mögliche Verformungen – z.B. infolge Temperaturänderung – größer als in belastetem Mauerwerk. Die Formänderungen, z.B. durch Temperatur- und Feuchteänderungen bei der Freibewitterung, führen ggf. auch zu Dehnungen mit Zugbeanspruchung, die von Steinen und Mörtel im Verbund aufgenommen werden müssen. Ver formbare Mauermör tel mit geringem Elastizitätsmodul wirken sich günstig auf die Risssicherheit aus. Der Mörtel muss andererseits ausreichend fest und beständig gegen Witterungsbeanspruchung sein. Daher werden im Allgemeinen Normalmauermörtel der Mörtelklasse M 5 empfohlen. Mauern bei Frost ist nur unter besonderen Schutzmaßnahmen (z.B. Einhausen) erlaubt. Frostschutzmittel und der Einsatz von Salzen sind nicht zulässig. Alle Maßnahmen sind nach VOB/C:DIN 18330 [5] mit dem Auftraggeber abzustimmen.
Mit eingefärbten Werktrockenmörtel kann die gewünschte Farbwirkung im Gesamterscheinungsbild der Verblendschale erzielt werden. Dabei ist zu beachten, dass die Farbwirkung des Mörtels vom Saugverhalten der Mauersteine, den Witterungsbedingungen bei der Ausführung und der handwerklichen Bearbeitung der Fugenoberfläche abhängt: raue Oberflächen erscheinen dunkler als geglättete.