2.5.5. Außenputze

Außenputze müssen als „Gebäudehaut“ den dauerhaften Schutz der Außenbauteile vor Witterungseinflüssen, vor allem den Feuchteschutz (Regen, Schlagregen) und Luftdichheit gewährleisten.

Als sichtbare Außenflächen sollen sie in Farbe und Oberflächenstruktur den Anforderungen des Bauherrn genügen.

Außenputze bestehen in der Regel aus zwei Putzlagen: dem Unterputz und dem Oberputz, der im Allgemeinen aus Edelputzen hergestellt wird. Der Oberputz bestimmt in der Hauptsache das optische Erscheinungsbild. Der Witterungsschutz wird vom Unter- und Oberputz gemeinsam gewährleistet.

Unterputze aus Werk-Trockenmörtel können in der Regel ohne besondere Putzgrundvorbehandlung aufgebracht werden. In der Regel wird der Unterputz in zwei Arbeitsgängen – frisch in frisch – ausgeführt.

Bei farbigen Edelputzen – mit Ausnahme der Putzweise Kratzputz – sollte grundsätzlich ein Egalisationsanstrich vorgesehen und in Ausschreibung und Angebot aufgenommen werden. Die Ausführung kann dann, im Einvernehmen mit dem Bauherrn, davon abhängig gemacht werden, ob der gewünschte Eindruck einen solchen Anstrich erfordert. Dies gilt auch für Oberputze von Wärmedämm-Verbundsystemen (WDVS), Bild 11.

Es dürfen nur bauaufsichtlich zugelassene WDVS (DIBt oder ETA) verwendet werden, bei denen in der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung (abZ) die einzelnen Systemkomponenten, so auch der Putz, genau beschrieben sind. Von dem System darf nicht abgewichen werden, z.B. durch Austausch einzelner Komponenten, wie des Außenputzes. Da diese Außenputze und auch ihre Verarbeitung in der abZ bzw. ETA festgelegt sind, wird hier nicht weiter darauf eingegangen.

Für den Sockelbereich gelten besondere Anforderungen, siehe 2.4.3.

Beim Verputzen von zweischaligem KS-Mauerwerk (Bild 12), sind die im Vergleich zu dem üblicherweise belasteten Mauerwerk größeren Verformungen des Putzgrundes zu beachten. Die Außenschalen sind nicht vertikal, z.B. durch eine Geschossdecke, belastet, so dass thermische und hygrische Beanspruchungen zu größeren Verformungen führen können. Der Putzmörtel muss diese Verformungen schadensfrei aufnehmen können. Besonders geeignet sind deshalb Putzmörtel mit niedrigem Elastizitätsmodul. Infrage kommen dafür Leichtputze Typ II, auch mit Faserbewehrung, und leichte Armierungsputze mit Gewebeeinlage.

Dehnungsfugen in der Vormauerschale sind im Putz fortzusetzen. Entwässerungsöffnungen sind nicht erforderlich und müssen, sofern vorhanden, vor dem Putzauftrag mit Mörtel verschlossen werden.

Bilder

Bild 11: KS-Mauerwerk mit Wärmedämm-Verbundsystem (WDVS)
Bild 12: Geputzte Außenschale (Vormauerschale) von zweischaligem Außenmauerwerk - empfohlener Unterputz: Leichtputz