1. Einleitung

Der Mauerwerksbau ist eine äußerst leistungsfähige und sichere Bauweise zur Errichtung eines Gebäudes. In Abhängigkeit von der Festigkeit und Rohdichte der verwendeten Mauersteine sowie der Mörtelart können alle Anforderungen an Tragfähigkeit, Wärmeschutz, Brandschutz und Schallschutz erfüllt werden. Bis zur Hochhausgrenze und darüber hinaus ist Mauerwerk flexibel einsetzbar und erfordert keine lange Arbeitsvorbereitung. Dabei können spontane Planungsänderungen problemlos umgesetzt werden. Zudem werden Mauerwerkssteine in der Regel aus kurzfristig regional verfügbaren Baustoffen ohne lange Lieferwege hergestellt.

Ein Mauerwerksbau kann aus unterschiedlichen Mauersteinen mit differenzierten Eigenschaften erstellt werden. Im Allgemeinen wird er – unabhängig von der verwendeten Mauersteinart – in Kombination mit Stahlbetonbauteilen errichtet. Das unterschiedliche Verformungsverhalten der Baustoffe und Bauteile – insbesondere während der abklingenden Feuchtedehnung – muss bereits bei der Planung berücksichtigt werden. Auch lastabhängige Verformungen und periodisch wiederkehrende thermische Längenänderungen von Bauteilen können durch konstruktive Maßnahmen bei entsprechender Planung schadlos aufgenommen werden.

Sollten bei Gebäuden aus mineralischen Baustoffen trotzdem Haarrisse auftreten, sind diese für die Funktion des Gebäudes und der Bauteile in der Regel nicht von Bedeutung. Beispielsweise sind bei Stahlbetonkonstruktionen im Innenbereich von Gebäuden Rissweiten bis 0,4 mm zulässig. Bei Putzen sind so genannte Haarrisse bis 0,2 mm unbedenklich. Auch bei Mauerwerk lassen sichtbare Risse in einer Wand noch nicht den Schluss zu, dass ein Mangel oder gar ein Schaden vorliegt. In der Regel handelt es sich um optische Auffälligkeiten. Durch das Herstellen des Mauerwerks mit einer Vielzahl von Steinen sind ohnehin Sollrisse in den Lagerund Stoßfugen vorhanden, wodurch konstruktionsbedingt etwaige Zwangsspannungen minimiert werden. Für eine Wandoberfläche ohne störende Risse ist weiterhin auch die Ausführung der Wandbeschichtung festzulegen.

Im Hinblick auf die Beurteilung einer Beeinträchtigung durch Rissbildungen gilt der Grundsatz, dass diese unter gebrauchsüblichen Bedingungen wie Betrachtungsabstand und Beleuchtungsbedingungen zu beurteilen sind. Die Beurteilung der Auswirkung von Rissen auf die Funktionstüchtigkeit des Bauteils orientiert sich am jeweiligen Anforderungsprofil: Bei Rissen im Innenbereich kann z.B. von Bedeutung sein, ob Luftdichtheit oder Schallschutz der betroffenen Wand beeinträchtigt sind. Bei Außenwänden stellt sich meist die Frage, ob durch eine Rissbildung die Schlagregenschutzfunktion und Dauerhaftigkeit des Putzes beeinträchtigt sind [1].

Nachfolgend sind Ursachen für das Entstehen von Rissen im Mauerwerk dargelegt und Hinweise zu deren Minimierung gegeben.