Mit dem derzeitigen Kenntnisstand über das Verformungsverhalten von Mauerwerk und die aus den behinderten Formänderungen entstehenden Spannungen lassen sich praktische Fälle von Bauteilkombinationen lediglich näherungsweise hinsichtlich ihrer Risssicherheit beurteilen. Diese Näherung ist schon allein dadurch begründet, dass die bauseitigen Bedingungen nicht bzw. nicht genau bekannt und erfassbar sind.
Vor Anwendung von Rechenverfahren ist eine gründliche qualitative Vorabbeurteilung des Gesamtbauwerks hinsichtlich möglicher Problemfälle empfehlenswert. Dies bedarf entsprechender Kenntnisse und Erfahrungen. Nach der Vorabbeurteilung sollten wahrscheinliche Problemfälle hinsichtlich der Risssicherheit mit Rechenverfahren beurteilt werden, soweit diese überhaupt auf den jeweiligen Fall anwendbar sind.
Der Unterschied der Formänderungen zwischen zwei Bauteilen oder die Formänderung innerhalb eines Bauteilquerschnitts bilden das wichtigste Kriterium für die Risssicherheit. Der Formänderungsbzw. Dehnungsunterschied wird aus der Formänderungsdifferenz $Δε$ der gedanklich getrennten Bauteile ermittelt.
Beispiel: Kalksandstein-Verblendschale auf Kelleraußenmauerwerk
- Annahme Schwinden Verblendschale: $ε_{s,V}=-0{,}3\,\mathrm{mm/m}$;
- Annahme Schwinden Kelleraußenwand: $ε_{s,K}=-0{,}1\,\mathrm{mm/m}$;
$Δε=ε_{s,V}-ε_{s,K}=-0{,}2\,\mathrm{mm/m}$.
Mit Hilfe des Absolutwerts von $Δε$ lässt sich zwischen miteinander verbundenen Bauteilen die Risssicherheit nach Tafel 2 grob beurteilen.