3.1. Besonders große Räume, L- und U-förmige Räume

  • Räume mit einer Raumtiefe von mehr als dem 3-fachen ihrer lichten Höhe
    Bei der Betrachtung solcher Räume müssen nach DIN 4108-2 alle Raumbereiche und Bauteile unberücksichtigt bleiben, die in der Raumtiefe mehr als das 3-fache der lichten Raumhöhe von der Fensterfassade entfernt sind (Bild 1). Hintergrund ist, dass weiter entfernt liegende Raumbereiche oder Bauteile kaum noch am kurzfristigen Abpuffern von Temperaturspitzen teilnehmen.
  • L- und U-förmige Räume, sehr breite Räume
    Bei besonders breiten Räumen und bei Loder U-förmigen Räumen wird empfohlen, die Begrenzung auf eine Raumtiefe vom 3-fachen der lichten Raumhöhe nicht nur in der Raumtiefe vorzunehmen, sondern auch in der Raumbreite. Das heißt, alle Raumbereiche und Bauteile, die im Grundriss weiter als das Dreifache der lichten Raumhöhe von der nächstgelegenen Fensterlaibung entfernt sind, in seitlicher Richtung, sollten vernachlässigt werden. Sofern sich die zu berücksichtigenden Raumbereiche überlappen, werden sie zusammengefasst und im Nachweis als ein Raum behandelt.
  • Räume mit Fenstern in gegenüberliegenden Fassaden und einer Raumtiefe von mehr als dem 6-fachen ihrer lichten Höhe
    Räumen mit Fenstern in gegenüberliegenden Fassaden werden als zusammenhängender Raum behandelt, sofern die beiden Fensterfassaden weniger als das 6-fache der Raumhöhe voneinander entfernt sind. Dies berücksichtigt die bessere natürliche Belüftungsmöglichkeit in derartigen Raumkonfigurationen aufgrund der gegenüberliegenden Fenster. Bei einer Raumtiefe von mehr als dem 6-fachen der lichten Höhe wird jede Fassade mit zugehörigem 3-fach-RaumhöheBereich wie ein separater Raum behandelt.

Bilder

Bild 1: Die größte anzusetzende Raumtiefe beträgt das Dreifache der lichten Raumhöhe [3]