5.2. Nachweis mit dem vereinfachten Sonneneintragskennwertverfahren (Beispiel)

Vergleich von $S_{vorh}$ mit $S_{zul}$
Der Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes ist bestanden, wenn der vorhandene Sonneneintragskennwert den zulässigen Sonneneintragskennwert nicht übersteigt. Tafel 9 stellt die Ergebnisse für das Beispiel zusammen.

Bilder/Tafeln

Tafel 8: Ermittlung der Sonneneintragskennwerte
Tafel 9: Gegenüberstellung des vorhandenen und des zulässigen Sonneneintragkennwerts (Beispiel für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes)