4.1. Überblick

Für den Nachweis des sommerlichen Wärmeschutzes steht in der Norm ein einfaches Handrechenverfahren, das sogenannte Sonneneintragskennwertverfahren, zur Verfügung, welches trotz seiner Einfachheit eine gute Übereinstimmung mit einer aufwändigeren Gebäudesimulation aufweist. Dabei wird für den ungünstigsten Aufenthaltsraum des Gebäudes bzw. der Zone der vorhandene Sonneneintragskennwert ($S_{\mathrm{vorh}}$) mit dem zulässigen Höchstwert ($S_{\mathrm{zul}}$) verglichen. Der Nachweis für diesen ungünstigsten Aufenthaltsraum – und damit auch für alle anderen Aufenthaltsräume des Gebäudes bzw. der Zone – ist bestanden, wenn der vorhandene Wert den zulässigen Wert nicht überschreitet:

$S_{\mathrm{vorh}} \le S_{\mathrm{zul}}$ (3.1)

Der vorhandene Wert $S_{\mathrm{vorh}}$ wird bestimmt durch

  • Fensterfläche des Raums (inklusive Dachfenstern)
  • lichte Grundfläche des Raums
  • Gesamtenergiedurchlassgrad $g$ des Glases
  • Abminderung von fest installierten Verschattungseinrichtungen

Während in den zulässigen Wert $S_{\mathrm{zul}}$ eingehen:

  • Klimaregion des Standorts
  • Nutzung des Gebäudes, unterschieden zwischen Wohn- und Nichtwohnnutzung
  • Bauart, unterschieden in leicht, mittel, schwer
  • Nachtlüftungsintensität, d. h. keine, erhöhte oder hohe Nachtlüftung
  • Nutzung von Sonnenschutzverglasung
  • eventuelle Fensterneigung und/oder Nordorientierung von Fenstern
  • passives Kühlkonzept