Die Wärmeeinträge aus verglasten Treppenhäusern, Foyers, Malls oder aus Schaufenstern können als irrelevant für den Aufenthaltsbereich betrachtet werden, wenn zwei Bedingungen erfüllt sind:
- Es besteht eine effektive bauliche Trennung zwischen dem Aufenthaltsraum und dem verglasten Bereich bzw. dem Schaufenster.
- Der Aufenthaltsbereich hat eine separate Belüftung, die nicht durch den verglasten Bereich bzw. durch das Schaufenster erfolgt.
Fehlt hingegen eine räumliche Trennung oder erfolgt die Belüftung des Aufenthaltsbereichs über die verglasten Zonen bzw. das Schaufenster, werden diese als integraler Bestandteil des Aufenthaltsbereichs betrachtet. In solchen Fällen müssen die Wärmeeinträge aus den verglasten Bereichen bei der thermischen Bewertung des Gesamtraums berücksichtigt werden. Als wirksame räumliche Trennungen gelten:
- komplett mindestens einseitig geschlossene Regalwände
- komplett mindestens einseitig geschlossene Leichtbauwände
- ähnliche fest installierte Abtrennungen
- nicht jedoch Vorhänge!