Aufgrund der inzwischen großen Anzahl an unterschiedlichen Produkten und Steinarten können keine typischen Montagekennwerte und Lasten angegeben werden. Dies liegt auch daran, dass die Tragfähigkeit von sehr vielen Faktoren abhängt. Diese wird daher in der ETA oder aBG immer in Abhängigkeit der Montage- und Anwendungsbedingungen angegeben. Beispielsweise gelten die angegebenen Tragfähigkeiten in KS-Lochsteinen nur dann, wenn die Bohrlöcher mit dem vorgeschriebenen Bohrverfahren erstellt wurden. Diese Einschränkung hat den Hintergrund, dass beim Bohren mit Hammerwirkung die Stege der Lochsteine auf ihrer Rückseite deutlich stärker ausbrechen können als beim Bohren im Drehgang (Bild 7).
Das zulässige Bohrverfahren ist daher immer in der europäisch technischen Bewertung angegeben.
Der erforderliche minimale Randabstand hängt davon ab, ob im Bereich der Verankerung eine Auflast vorhanden ist oder nicht. Hierbei ist aber zu beachten, dass eine Auflast auch eine ungünstige Auswirkung haben kann. Es sollte daher mindestens der Randabstand eingehalten werden, der sich ohne Auflast ergibt. Der minimale Randabstand ist daher immer in der europäisch technischen Bewertung angegeben und nimmt in der Regel mit einem größer werdenden Verankerungsdurchmesser zu.
Im Bereich von Stoßfugen ist zu beachten, dass die Tragfähigkeit der Kunststoffdübel nahezu halbiert werden muss. Bei Injektionsdübeln liegen die Abminderungen im Bereich von ca. $30\,\%$. Zudem darf nur dann in der vermörtelten Stoßfuge verankert werden, wenn der Dübel hierfür geeignet ist und dies durch Versuche nachgewiesen wurde. Bei unvermörtelten Stoßfugen ist die Funktion des Dübels ebenfalls nachzuweisen.
In der Regel sind für Kunststoffdübel auch Temperaturbereiche angegeben, die einzuhalten sind (z.B. $50\,^{\circ}\mathrm{C}/80\,^{\circ}\mathrm{C}$). Der geringere Wert entspricht der langzeitig im Mittel erlaubten Temperatur, der höhere Temperaturwert darf auch kurzzeitig nicht überschritten werden.
Wichtig für die Bemessung ist, dass die Tragfähigkeiten, die in der ETA oder aBG angegeben sind, nur für die dort aufgeführten Steine und Anwendungsbedingungen gelten.
Die wichtigsten einzuhaltenden Anwendungsbedingungen sind im Folgenden aufgeführt:
- Der Mörtel des Mauerwerks muss mindestens der Mörtelklasse M 2,5 nach DIN 20000-412 entsprechen.
- Die Werte für KS-Vollsteine gelten für die in der Zulassung angegebenen Formate und Druckfestigkeiten sowie für alle größeren Formate und/oder Druckfestigkeiten.
- Die Werte für KS-Lochsteine gelten nur für die Formate und Lochbilder, die in der Zulassung beschrieben sind.
- Bei abweichenden Formaten und/oder Lochbildern sowie bei geringeren Druckfestigkeiten und/oder Rohdichten dürfen Versuche am Bauwerk durchgeführt werden.
- Bei Anwendungen in KS-Lochsteinen muss die erforderliche Verankerungstiefe eingehalten werden. Ist das nicht möglich, können Versuche am Bauwerk durchgeführt werden.
- Bei Mauerwerk ohne Vermörtelung der Stoßfugen ist der Bemessungswert der Tragfähigkeit $F_{Rd} = F_{Rk}/\gamma_M$ auf $2{,}0\,\mathrm{kN}$ zu begrenzen, um ein Herausziehen des Steins aus dem Mauerwerksverband zu verhindern. Auf diese Begrenzung darf verzichtet werden, wenn Mauersteine mit Nut-Feder-System verwendet werden oder das Mauerwerk mit Stoßfugenvermörtelung ausgeführt wird.
- Sind die Mauerwerksfugen nicht sichtbar, z.B. bei verputztem Mauerwerk, ist die charakteristische Tragfähigkeit $F_{Rk}$ zu halbieren.
Sind die Fugen zwar sichtbar, aber das Mauerwerk ist ohne Stoßfugenvermörtelung erstellt, dann darf die charakteristische Tragfähigkeit $F_{Rk}$ nur angesetzt werden, wenn der Mindestrandabstand gemäß ETA oder aBG auch zu den Stoßfugen eingehalten wird. Ist das nicht der Fall, muss die charakteristische Tragfähigkeit ebenfalls halbiert werden.
Die zulässigen Biegemomente sowie weitere Detailinformationen zur Anwendung sind den jeweiligen Zulassungsbescheiden der Kunststoffdübel zu entnehmen.