7. Befestigungen für Fenster

Im Bereich der einbruchhemmenden Fenstermontage werden die mechanischen Angriffe auf die Befestigungsmittel untersucht und geprüft. Diese Anforderungen können bisher nicht über eine ETA oder aBG abgedeckt werden.

Für die statischen Einwirkungen auf ein Fenster aus Wind- und Nutzlast können die Verankerungen theoretisch nach ETA oder aBG nachgewiesen werden. Dazu müssen die Dübel auf der Seite des Kalksandsteines geprüft sein, die sich später im Bereich der Fensterlaibung befindet. Ist ein solcher Wert in der ETA oder aBG angegeben, kann dieser für den Nachweis verwendet werden.

Für die Bemessung müssen die Einwirkungen auf den jeweiligen Dübel bekannt sein. Diese hängen jedoch von sehr vielen Parametern ab, wie z.B. der Art der „Verklotzung“, der Fensterrahmensteifigkeit, dem Lastfall (geschlossenes Fenster, offenes Fenster, leicht geöffnetes Fenster) und der Konstruktion des Verankerungspunktes.

Für die Verankerung der Fenster selbst gibt es mehrere Möglichkeiten. Dies ist z.B. die direkte Verankerung mit Rahmendübeln oder die indirekte Verankerung mittels Laschen, Winkeln und Konsolen. Bei der direkten Verankerung werden die Lasten vom Fensterrahmen direkt in den Untergrund eingeleitet. Für den Fall der indirekten Verankerung werden die Winkel und Laschen am Fenster und am Untergrund befestigt, wobei für die Befestigung am Untergrund grundsätzlich die oben beschriebenen Verankerungen (Schraubanker, Kunststoffdübel und Verbunddübel) Dübel verwendet werden.

Im Bereich von absturzsichernden Verankerungen für Fenster gibt es den Leitfaden für absturzsichernde Verglasungen [14], in dem weitergehende Anforderungen an die Verankerung gestellt werden. In der Regel handelt es sich dabei um bodentiefe Fenster, bei denen Einwirkungen durch Personenanprall möglich sind und die über kein Geländer oder andere absturzsichernde Maßnahmen verfügen, um diese Lasten aufzunehmen. In diesem Fall sind je Fensterseite mindestens zwei absturzsichernde Fensterelementbefestigungen anzuordnen. Die Befestigung der Lasche am Fensterprofil mit Bohrschrauben für das jeweilige Rahmenprofil ist separat nachzuweisen oder muss durch eine entsprechende Zulassung (aBG) abgedeckt sein.

Für die Einwirkung sind die Kräfte auf die Verankerungsmittel als Querkräfte in Stoßrichtung anzunehmen. Der Nachweis kann für den Fall eines harten Stoßes pauschal dadurch erfolgen, dass für die Verankerung ein Widerstand von $2{,}8\,\mathrm{kN}$ nachgewiesen wird. Weitere Ausführungen hierzu sind in [14] enthalten. Im Zweifelsfall sollten aber Stoßprüfung nach DIN EN 13049 [15], nach DIN 18008-4:2013-07 [16] mit Fenstern inklusive deren Verankerung im Mauerwerk durchgeführt werden.