4.2. Injektionsdübel

Im Gegensatz zu Kunststoffdübeln dürfen Injektionsdübel in Kalksandsteinen als Einzelbefestigungen verwendet werden. Das bedeutet, die gesamte Last darf mit nur einem Dübel oder einer Dübelgruppe in den Ankergrund eingeleitet werden.

Wie bei Kunststoffdübeln hängt der erforderliche Randabstand davon ab, ob eine Auflast vorhanden ist oder nicht. Es gelten die gleichen Ausführungen wie für Kunststoffdübel.

Üblicherweise versagen Injektionsdübel durch Ausbrechen oder Herausziehen. Bei größeren Randabständen ist die Tragfähigkeit daher höher, da die Versagensfläche nicht durch den Steinrand beeinflusst wird. Übliche Randabstände liegen je nach Dübelgröße und Steinfestigkeit zwischen $5\,\mathrm{cm}$ und $20\,\mathrm{cm}$.

Für Injektionsdübel sind eine Reihe weiterer Bedingungen einzuhalten. Die wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:

  • Die maximale Last, die durch Einzeldübel oder eine Dübelgruppe in einen Stein eingeleitet werden darf, ist begrenzt. Dadurch soll verhindert werden, dass der belastete Stein als Ganzes aus dem Mauerwerksverband herausgezogen wird. Der entsprechende Nachweis ist nach der Bemessungsrichtlinie EOTA TR 054 [9] zu führen.
  • Die Temperatur im Bereich des Injektionsmörtels darf den in der ETA oder aBG angegebenen Wert nicht überschreiten. Die angegebenen Temperaturbereiche sind analog zu den Kunststoffdübeln definiert.
  • Bis zur Lastaufbringung sind produktabhängige Wartezeiten einzuhalten, die von der Temperatur im Ankergrund und vom Injektionssystem (Mörteltyp) abhängen.

Auch bei Injektionssystemen gelten die ermittelten Tragfähigkeiten nur für die in der ETA oder der aBG angegebene Bohrverfahren. Wird von dem angegebenen Bohrverfahren abgewichen, können Versuche am Bauwerk durchgeführt werden, um den charakteristischen Widerstand $F_{Rk}$ für das abweichenden Bohrverfahren zu ermitteln.

Die Berechnung der Tragfähigkeit, insbesondere bei Vollsteinen, berücksichtigt alle möglichen Versagensarten. Die Versagensart mit dem rechnerisch geringsten charakteristischen Widerstand ist für die Bemessung maßgebend. Die Tragfähigkeiten gelten nur, wenn die in der ETA oder der aBG angegebenen Montagekennwerte und Anwendungsbedingungen eingehalten werden. Die wichtigsten einzuhaltenden Anwendungsbedingungen sind im Folgenden aufgeführt:

  • Der Mörtel des Mauerwerks muss mindestens der Mörtelklasse M 2,5 nach DIN 20000-412 entsprechen.
  • Die Werte für KS-Vollsteine gelten für die in der Zulassung angegebenen Formate und Druckfestigkeiten sowie für alle größeren Formate und/oder Druckfestigkeiten.
  • Die Werte für KS-Lochsteine gelten nur für Formate, Druckfestigkeiten und Lochbilder, die in der Zulassung beschrieben sind.
  • Bei abweichenden Formaten und/oder Lochbildern sowie bei geringeren Druckfestigkeiten und/oder Rohdichten dürfen Versuche am Bauwerk durchgeführt werden.
  • Der Gewindedurchmesser der Ankerstange muss mindestens $6\,\mathrm{mm}$ betragen.
  • Die Verankerungstiefe muss mindestens $50\,\mathrm{mm}$ betragen.
  • Die Wanddicke muss mindestens $100\,\mathrm{mm}$ betragen.

Der Fugeneinfluss ist wie folgt zu berücksichtigen: Sind die Fugen des Mauerwerks nicht sichtbar (z.B. verputzte Wand), sind die charakteristischen Tragfähigkeiten auf $75\,\%$ abzumindern. Sind die Fugen des Mauerwerks sichtbar (z.B. bei einer unverputzten Wand) dürfen die in der Zulassung angegebenen charakteristischen Tragfähigkeiten verwendet werden, wenn:

  • die Stoß- und Lagerfugen planmäßig mit Mörtel verfüllt sind, oder
  • der minimale Randabstand $c_{\min}$ auch zu den Stoßfugen eingehalten wird.

In allen anderen Fällen ist die Tragfähigkeit ebenfalls auf $75\,\%$ zu reduzieren.

Die zulässigen Biegemomente sowie weitere Detailinformationen zur Anwendung, sind den jeweiligen Zulassungsbescheiden zu entnehmen. Die früher vorgeschriebene Probebelastung von $3\,\%$ der verbauten Dübel entfällt, da die Anwendung nur noch in Voll- und Lochsteine zugelassen ist, die in der ETA oder der aBG aufgeführt sind. Diese Vorgehensweise entspricht der bei Kunststoffdübeln.