5.1.5. Einfluss des Randes

Der Einfluss des Randes (z.B. der Steinrand im Bereich einer nicht vermörtelten Stoßfuge oder der Rand eines Wandelements) auf die Tragfähigkeit hängt von der Versagensart ab. Für reines Herausziehen oder Verbundversagen ist die Abminderung im Bereich eines Randes relativ gering, da hier der Untergrund wenig Einfluss auf das Versagen hat.

Für ein Versagen infolge Steinausbruch kann für KS-Vollsteine davon ausgegangen werden, dass die Last mit einem Randabstand geringer als $1{,}5 \cdot h_{ef}$ abnimmt. Die in der Zulassung angegebenen charakteristischen Tragfähigkeiten beziehen sich daher immer auf den zugehörigen minimalen Randabstand $c_{\min}$. Dieser Randabstand ist einzuhalten. Teilweise sind in der ETA und aBG auch Tragfähigkeiten für unterschiedliche Randabstände angegeben.

Gemäß den Vorgaben der ETAG 029 [2] ist für KS-Vollsteine der minimale Randabstand $c_{\min} > 50\,\mathrm{mm}$ oder $3d_0$ und für KS-Vollsteine der minimale Randabstand $c_{\min} > 100\,\mathrm{mm}$ oder $6d_0$, wobei $d_0$ der nominelle Bohrdurchmesser ist.

Grundsätzlich können im Rahmen der Qualifizierungsversuche auch geringere Randabstände untersucht werden. Hierzu liegen jedoch bisher nur vereinzelt Erfahrungen vor. Überschlägig kann die Tragfähigkeit für Steinausbruch linear im Verhältnis vom vorhandenen zum notwendigen Randabstand reduziert werden:

$N_{Rk,c} = N^0_{Rk,c} \cdot \left(\frac{c_1}{c_{cr}}\right) \cdot \left(0{,}7 + \frac{0{,}3}{c_{cr}}\right)$ (5.5)

mit:
$N^0_{Rk}$ Charakteristische Tragfähigkeit in der Steinmitte, wenn $c_1 > c_{cr}$
$c_1$ Vorhandener Randabstand
$c_{cr}$ Notwendiger Randabstand, um die charakteristische Tragfähigkeit $N^0_{Rk}$ zu erhalten.

Der Wert $c_{cr}$ kann für Vollsteine zu ca. $1{,}5 \cdot h_{ef}$ angenommen werden. Für Lochsteine kann dieser derzeit nur experimentell ermittelt werden. Daher ist der entsprechende Wert immer einer ETA zu entnehmen.