4.3. Schraubanker

Im Gegensatz zu Kunststoffdübeln dürfen Schraubanker auch in Kalksandstein als Einzelbefestigungen verwendet werden. Der erforderliche Randabstand zur freien Mauerwerkswand oder einer freien Fuge hängt bei Schraubankern in der Regel vom Bohrverfahren und dem Schraubendurchmesser ab.

Üblicherweise versagen Schraubanker durch Ausbrechen oder einem kombinierten Ausbrechen/Herausziehen. Bei größeren Randabständen ist die Tragfähigkeit daher höher, da die Versagensfläche nicht durch den Mauerwerksrand oder eine Fuge beeinflusst wird. Übliche Randabstände liegen zwischen $5\,\mathrm{cm}$ und $15\,\mathrm{cm}$.

Für Schraubanker sind eine Reihe weiterer Bedingungen einzuhalten. Die Wichtigsten sind im Folgenden aufgeführt:

  • Der Nachweis für das Herausziehen eines Steines aus dem Verbund ist nach der Bemessungsrichtlinie EOTA TR 054 [9] zu führen.
  • Im Vergleich zu Verbunddübeln und Kunststoffdübeln werden keine Temperaturbereiche angegeben. Hier gilt der allgemeine Temperaturbereich, der Temperaturen zwischen $-40\,^{\circ}\mathrm{C}$ und $+80\,^{\circ}\mathrm{C}$ abdeckt.
  • Eine Anwendung in der Stoß- und Lagerfuge ist nur dann möglich, wenn diese untersucht wurde und entsprechende Regelungen in der ETA oder der aBG angegeben sind. Teilweise ist die zulässige Fugenbreite abhängig vom Schraubendurchmesser begrenzt.
  • Der Nenndurchmesser des Schraubankers muss mindestens $6\,\mathrm{mm}$ betragen.
  • Die Wanddicke muss mindestens $100\,\mathrm{mm}$ betragen.

Der Fugeneinfluss kann, anders als bei Verbunddübeln, nicht pauschal durch eine Abminderung berücksichtigt werden. Dieser hängt bei Schraubankern von mehreren Faktoren ab, insbesondere dem Schraubendurchmesser und der Fugenbreite. Daher sind in der ETA oder aBG jeweils Abminderungen für die Anwendung in Fugen angegeben. Diese müssen in den notwendigen Zulassungsversuchen ermittelt werden.