5.1.7. Einfluss von Fugen

Fugen können grundsätzlich wie Ränder behandelt werden. Insbesondere bei unvermörtelten Stoßfugen ist das Verhalten einer Verankerung vergleichbar mit dem Verhalten am freien Rand. Um die Bemessung zu vereinfachen und aufgrund dessen, dass die Fugen nicht immer sichtbar sind (z.B. verputztes Mauerwerk) wurde eine vereinfachte Regelung getroffen.

Für Kunststoffdübel darf bei sichtbaren Fugen die in der technischen Spezifikation angegebene charakteristische Tragfähigkeit $F_{Rk}$ angesetzt werden. Voraussetzung ist, dass zu unvermörtelten Stoßfugen ein Abstand $c_{\min}$ eingehalten bzw. eine Abminderung durch den Randabstand berücksichtig wird. Gleiches gilt für Verbunddübel und Schraubanker.

Bei nicht sichtbaren Fugen (d. h. eine Montage des Dübels in der Fuge kann nicht ausgeschlossen werden) muss die Tragfähigkeit von Kunststoffdübeln auf $50\,\%$ reduziert ($0{,}5 \cdot F_{Rk}$) werden.

Verbunddübel haben eine davon abweichende Regelung. Hier sollte die Tragfähigkeit bei nicht sichtbaren Fugen auf $75\,\%$ reduziert ($0{,}75 \cdot F_{Rk}$) werden. Insbesondere kleine Durchmesser können aber zu einer größeren Abminderung führen. Daher ist diese durch Versuche zu ermitteln und wird als Faktor $\alpha_{j,V}$ in der ETA oder aBG angegeben.

Bei Schraubankern muss die Tragfähigkeit in der Fuge stets durch Versuche ermittelt werden. Daher wird die Abminderung $\alpha_{j,V}$ für eine bestimmte maximale Fugenbreite in der ETA oder aBG angegeben. Ist kein Wert angegeben, so darf der Schraubanker nicht in der Fuge montiert werden.