„Aus Schaden wird man klug – es muss ja nicht der eigene sein“.
Dieses Bonmot von Prof. Günter Zimmermann trifft: Die Schadensanalyse hilft, die jeweils technische Notwendigkeit zu erkennen. Gleichzeitig kann aus der Schadensanalyse abgeleitet werden, welche Bauweisen nicht schadensträchtig sind.
Das Prinzip Versuch und Irrtum ist ein Jahrtausend alter Lehrmeister. Die heute bewunderten gotischen Kathedralen waren keineswegs von vornherein standsicher. Das Aufbrechen der dicken, massiven Wände mit großen Fensterflächen und die Dimensionierung der dünnen Strebepfeiler beruhten im ausgehenden Mittelalter nicht auf computergestützten Berechnungsverfahren mit finiten Elementen, sondern sind erfahrungsbasiert aus der Analyse von zuvor entstandenen Schäden zustande gekommen.
In diesem Kapitel geht es um die Erkenntnisse, die von nicht abgedichteten, erdberührten Bauteilen des (historischen) Gebäudebestands gewonnen werden können, die in einer sehr großen Anzahl vorhanden sind und einen wesentlichen Anteil aller Wohngebäude in Deutschland einnehmen (Bild 7). Aus den Erfahrungen des Gebäudebestands kann die Häufigkeit von Feuchtigkeits- oder Wasserschäden, deren Intensität und die hauptsächlichen Schadensstellen abgeleitet werden.
Heute können computergestützte Berechnungsmodelle mit Erfahrungen kombiniert werden. Abdichtungen sind aber technisch nicht so kompliziert, dass dazu aufwändige, computergestützte Rechenmodelle erforderlich würden.
Abdichtungsregeln z.B. von DIN e.V. sind keine rechtsrelevanten Regeln, sondern Empfehlungen, die zu hinreichend funktionierenden Abdichtungen führen sollen. Bei der Entwicklung von Technischen Empfehlungen werden bauübliche Ungleichmäßigkeiten, Arbeitsunterbrechungen, möglicherweise aufklaffende Fugen, Unebenheiten und vieles weitere berücksichtigt, sodass Abdichtungen auch bei der Überlagerung von ungünstigen Randbedingungen noch immer durchgehend dicht sind. Das hat aber auch zur Folge, dass bei der Prüfung bereits ausgeführter Abdichtungen die Rahmenbedingungen zu untersuchen sind, sodass die aus der Kombination ungünstiger Rahmenbedingungen entwickelten Vorhaltemaße angemessen reduziert werden können.
Übertriebene Anforderungen liegen übertrieben auf der sicheren Seite. Die "sichere Seite" ist aber oft mit einem übermäßigen damit unwirtschaftlichem Aufwand verbunden. Unter werkvertraglichen Aspekten gibt es regelmäßig nur ein Optimum aus Zuverlässigkeit und Wirtschaftlichkeit. Dabei muss die Funktion für die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer bei zu erwartenden Einwirkungen unter Berücksichtigung möglicher und üblicher Instandhaltungen sichergestellt sein. Andererseits dürfen durch Anwendung von Technischen Empfehlungen keine übermäßigen Kosten sowie unnötiger Ressourcenverbrauch entstehen [4].
Ein Maximum an Aufwand kann eine Praxisbewährung nicht nachweisen, wenn nicht gleichzeitig untersucht wird, ob mit einem geringeren Aufwand die gleiche Zuverlässigkeit erreicht werden kann.
Hier setzen die Überlegungen zu den neuen Empfehlungen zum Schutz erdberührter Bauteilflächen gegen von außen einwirkendem Wasser an. Deswegen ist zunächst zu untersuchen, worauf Feuchtigkeitsschäden an erdberührten Bauteilflächen beruhen.
In der Vergangenheit wurden Gebäude regelmäßig nicht in Gebieten oder Höhenlagen erstellt, in denen Grundwasserhorizonte zu erwarten waren. In Baugebieten z.B. im oberen Rheingraben, wurden Siedlungsgebiete zunächst aufgeschüttet, damit Untergeschosse von Gebäuden nicht durch Grundwasser beansprucht wurden. Das hat sich erst geändert, als zunächst Sperrbetonkonstruktionen und dann wasserundurchlässige Betonkonstruktionen möglich wurden. Dennoch wird vermieden, übliche Wohnhäuser in Grundwasser hinein zu bauen.
Erdberührte Bauteilflächen im Gebäudebestand haben regelmäßig einen gewissen Feuchtigkeitsgehalt. Selten aber werden Untergeschosse überflutet (Bild 8). Daher soll zwischen Feuchtigkeit und Überflutungen in Räumen unterschieden werden.
Erfahrungen im Gebäudebestand belegen, dass in den wenigsten Fällen Druckwasser auf erdberührte Bauteilflächen einwirkt. Bis vor wenigen Jahrzehnten wurden Untergeschosse regelmäßig nicht aus wasserdichten oder wasserundurch lässigen Bauteilen erstellt, ohne dass Wasser in flüssiger Form in die Untergeschosse eindringt. Diese Beobachtung soll nicht dazu verleiten, Untergeschosse von Neubauten nicht gegen von außen einwirkendes Wasser abzudichten oder durch wasserundurchlässigen Beton zu schützen. Sie lassen aber erkennen, wo und in welchen Fällen Wasser in flüssiger Form in Gebäude eindringt oder lediglich feuchtigkeitsbedingte Schäden an Putz oder Anstrich verursacht. Letzterer sind dann nicht auf Druckwasser zurückzuführen, sondern auf kapillare Verbindungen zwischen Feuchtigkeit im Boden und in der Regel nicht abgedichtete Mauerwerkswände.
Wassereintritte von Wand- und von Bodenflächen oberhalb von Grundwasser sind regelmäßig zurückzuführen auf:
- Brüchen in abwasserführenden Leitungen in Arbeitsräumen als häufigste Ursache (Bild 9)
- Wassereintritte an Kellerfenstern oder Leitungswanddurchführungen durch in die Arbeitsraumverfüllung (durch z.B. vertikale Flächendräne) gelangendes Oberflächenwasser (häufige Ursache) oder wasserführende Vertikalfugen zwischen z.B. Außenwänden und davor angeordneten Perimeterdämmplatten ohne Schutzmaßnahmen gegen eindringendes Oberflächen- oder Fassadenwasser
- in oder neben Arbeitsräumen angeordnete, undichte Rigolen oder Zisternen
Dabei beschränken sich viele Wasserschäden auf abplatzenden Putz, Schäden am Farbanstrich oder gleichartigen Erscheinungen. Wenn Wasser auf der Bodenfläche steht, ist, insofern undichte Leitungen oder andere Havarieursachen ausgeschlossen werden können, regelmäßig Grundwasser oder an Grundwasser heranreichendes Schichten- bzw. geotechnisches Stauwasser ursächlich.
In neuen Gebäuden sind Feuchtigkeitsschäden in unteren Steinreihen regelmäßig nicht auf die genauso regelmäßig bemühte, sogenannte aufsteigende Feuchtigkeit zurückzuführen. Niederschlagswasser, das in der Bauzeit in das Gebäude eindrang, sammelt sich insbesondere in unteren Geschossen und durchnässt die ersten Mauersteinreihen (Bild 6). Dabei trocknet das Wasser nur sehr langsam aus. Sogar über Jahre hinweg können erste Steinreihen feucht sein. Das sogenannte Tagwasser oder Baufeuchte sind aber nicht Gegenstand der Abdichtungsnorm. Abdichtungen sind nur zum Schutz gegen von außen einwirkendes, flüssiges Wasser gedacht.
In älteren Gebäuden liegt die Ursache von feuchtigkeitsbedingten Schäden an Sockeln regelmäßig an hygroskopischer Feuchtigkeitsaufnahme infolge hoher Salzbelastungen. Diese kann nicht durch Abdichtungen verhindert werden, weder durch außenliegende Abdichtungen, noch durch Mauerquerschnittsabdichtungen.
Bei Feuchtigkeitsschäden in Untergeschossen oder an Sockeln ist eine genauere Analyse der jeweiligen Ursache unerlässlich, bevor Maßnahmen ergriffen werden, die nicht den gewünschten Zweck erfüllen. Dazu zählt insbesondere die Einschätzung der jeweiligen Wassereinwirkung aus dem Baugrund. Dies gilt insbesondere zur Bewertung von Einwirkungen an Bodenflächen, da es dort nicht nur um den Schutz gegen Wasser, sondern um den wesentlich aufwändigeren Schutz gegen Aufschwimmen geht.