4.5. Hochwasser

Bei Hochwasser lassen sich Gebäude nicht mit Abdichtungen für erdberührte Bauteile schützen, sondern durch andere Maßnahmen, die z.B. in der Hochwasserschutzfibel [9] zusammengestellt sind (Bild 23).

Ob sich Hochwasser auf Wasserstände im Boden auswirkt, hängt sehr stark von der hydraulischen Verbindung zwischen Geländeoberfläche und dem Baugrund ab. Uferfiltrate werden in Bemessungsgrundwasserständen BGW berücksichtigt. An baulichen Anlagen sollten sowohl Oberflächenwasser, als auch Hochwasser nicht durch vertikal wasserleitende Schichten in den Baugrund abgeleitet werden. Dabei geht es nicht nur um die Vermeidung unnötiger Beanspruchungen auf Bauteilflächen, sondern auch um den Schutz dieser Bauteilflächen vor Hochwassereinwirkung. Die in DIN 4095-1 beschriebenen Empfehlungen zur Vermeidung des Zuflusses von Oberflächenwasser in den Baugrund haben den zusätzlichen Zweck, Hochwasser von Bauteilflächen unterhalb der Geländeoberfläche fernzuhalten.

Hochwasser ist nicht Gegenstand des Anwendungsbereichs der DIN 4095-1, da die daraus resultierenden Beanspruchungen insbesondere an Bauteilflächen oberhalb der Geländeober fläche dort nicht beschrieben werden können. Hochwasser kann nicht gedränt werden. Es war richtigerweise auch nicht Gegenstand der DIN 4095:1990-06, die ohnehin keine Wassereinwirkungen beschrieb, sondern lediglich Voraussetzungen für Dränanlagen von Gebäuden.

Geländeüberflutungen fallen ebenfalls nicht in den Anwendungsbereich der Abdichtungsnorm DIN 18533-1. Die Vorstellung eines „Bemessungswasserstands“ in dieser Norm ist geo hydraulisch unbegründet (s. Kapitel 4.3).

Bilder

Bild 23: Systemdarstellung von Hochwasserereignissen in Siedlungsgebieten [9]