Werden unter Bodenplatten Ausgleichsschichten aus starkdurchlässigem Material eingebaut, ist dieses Kapitel nur teilweise anwendbar. Werden Bodenplatten aber unmittelbar auf geringdurchlässigen Boden gegründet, sind folgende Überlegungen zu empfehlen.
Neben dem Risiko von partieller Druckwassereinwirkung durch Sickerwasser, das von der Arbeitsraumverfüllung in die „Kanäle“ aus Bettungsmaterial um Grundleitungen eindringen und dort fließen kann, besteht die Gefahr von Druckwasser bei Fehlstellen insbesondere aus Grundleitungen, die Niederschlagswasser von Dächern ableiten, aber auch bei Rückstau aus dem Kanalnetz. Daher sollten Sammelleitungen innerhalb von Untergeschossen und von dort durch Außenwände geführt werden.
Die Gefahr von Schäden an im Baugrund verlegten Abwasserleitungen ist durch die Verdichtung des umgebenden Erdreichs auch bei geeigneter Bettung größer als bei der Verlegung in Innenräumen. Wenn Leitungen unter Bodenplatten beschädigt sein sollten, sind sie für Instandsetzungen nur unter hohem Aufwand mit Durchbrechen der Bodenplatte und ggf. erforderlichem Teilabbruch von darauf stehenden Wänden zugänglich.
Grundleitungen sollten daher nicht nur bei gering durchlässigem Baugrund oberhalb des Bemessungsgrundwasserstands, sondern grundsätzlich auf ein unvermeidbares Mindestmaß beschränkt werden, z.B. als Verbindung untergeschossiger Bodenabläufe in Pumpensümpfe.