5.3. Folge von übertrieben auf der sicheren Seite liegenden Festlegungen

Wie bereits ausgeführt, stellen sehr häufig Baugrundgutachter keine geotechnischen Überlegungen zu Wasser im Baugrund an. Anstelle dessen wenden sie die für Baugrund und damit auch für Wasser im Baugrund nicht einschlägige Abdichtungsnorm DIN 18533 an. Sie empfehlen auf dieser Grundlage regelmäßig oberhalb des Bemessungsgrundwasserstands und Bodendurchlässigkeiten von weniger als $10^{-4}\,\mathrm{m/s}$ entweder Dränungen nach DIN 4095:1990-06 oder gegen Druckwasser schützende Maßnahmen.

Der Verzicht auf die Untersuchung der tatsächlichen Wasser einwirkung führt meistens zu unwirtschaftlichen Ergebnissen. Alleine durch die Tatsache, dass Baugrund durchlässig (!) oder gering durchlässig ist, führt bei ausreichendem Abstand zum Grundwasser nicht zu Stauwasser, und schon gar nicht zu einem Wasserdruck aus dem Druckgefälle zwischen Geländeober fläche und der Unterseite von Gebäuden und damit zu einem rechnerisch anzusetzenden Auftrieb in gleicher Größe. Die dann aufwändigen Bodenplatten zum Schutz gegen den vermeintlichen hydrostatischen Druck und Aufschwimmen sind in dieser Konstellation nicht erforderlich.

Mittlerweile werden auch erdberührte Wände häufig aus wasserundurchlässigen Betonkonstruktionen errichtet. Das ist auch eine Folge von zu weit auf der sicheren Seite liegenden Festlegungen in DIN 18533-1 (s. Kapitel 4). Gegen Druckwasser schützende Betonkonstruktionen erhöhen nicht nur die Baukosten, sondern belasten die Umwelt in unnötigem Maß. Diese negativen Auswirkungen können korrigiert werden, wenn die Eingangsparameter richtiggestellt werden. Der Ansatz dazu findet sich in den vorherigen Kapiteln. Dann sind, ohne Abstriche an die Zuverlässigkeit des Feuchtigkeitsschutzes, wieder gemauerte Außenwände mit Abdichtungen in den erdberührten Bereichen möglich.

Die Kombination von Situationen oberhalb des Bemessungsgrundwasserstands und Bodendurchlässigkeiten von weniger als $10^{-4}\,\mathrm{m/s}$ liegt nach sehr vorsichtiger Schätzung bei etwa $70\,\%$ aller Neubauten des Wohnungsbaus vor. Unter Berücksichtigung der vorherigen Ausführungen kommt unter diesen Voraussetzungen Druckwasser an Unterseiten von Boden platten tatsächlich aber sehr selten vor. Es gilt daher, die Fallkonstellation zu beschreiben, wann dies sein kann, um den in einem sehr großen Anteil nicht notwendigen Aufwand zum Schutz gegen Druckwasser vermeiden zu können.

Aus der Abdichtungsnorm abgeleitete, aber nicht notwendige Schutzmaßnahmen gegen Aufschwimmen führen zu einem nicht nur untergeordneten, sehr vorschichtig am unteren Rand einer möglichen Bandbreite geschätzten Mehraufwand von ca. 150 Mio. Euro pro Jahr und einer zusätzlichen CO2-Emission von ca. 200.000 Tonnen pro Jahr [17]. Hinzu kommen der Ressourcenverbrauch für Stahl, Zuschlagstoffe sowie die Emissionen und Kosten für den Transport der Mehrmenge von Beton.

Tatsächlich dürften die Aufwendungen größer sein unter der Voraussetzung, dass die Empfehlungen aus Baugrundgutachten für alle Bauweisen Anwendung fänden. Sie lässt eine Größenordnung eines möglichen Folgeschadens erahnen, der sich bei Fehlanwendung der Empfehlungen zur Wassereinwirkung in einer dafür nicht zuständigen Abdichtungsnorm ergeben kann.