Die in DIN 4095 von 1990 benannten Dränspenden wurden nicht durch Messungen von Stauwasser in Arbeitsräumen bestimmt – bei Untersuchungen für die Drännorm aus dem Jahr 1990 war dort keines festgestellt worden. Die Dimensionierungsregeln fußten auf Mengenmessungen in Dränleitungen, die Grundwasser ableiteten und sind bezüglich der Ableitung von Stauwasser weit überzogen. Weil bisher regelmäßig mit (zu) großen Mengen abzuleitenden Dränwassers zu rechnen war, haben in den letzten Jahren die Behörden regelmäßig nicht mehr zugestimmt, Dränwasser in Vorfluter, in der Regel die Kanalisation für Niederschlagswasser, einleiten zu dürfen.
Tatsächlich aber sind ableitbare (geotechnische) Stauwassermengen gering. Die Menge von Stauwasser, die sich am Boden von Arbeitsraumverfüllung unter bestimmten Voraussetzungen bilden kann, ist noch sehr viel kleiner.
Wegen den immer weniger oft zulässigen Dränmöglichkeiten sahen sich Planende veranlasst, Gebäude gegen Druckwasser zu schützen. Ein großer Aufwand entsteht aber nicht für druckwasserschützende Abdichtung an Wänden, sondern vor allem zur Sicherung von Bodenplatten insbesondere gegen den von unten einwirkendem Auftrieb.