4.2. Bemessungsgrundwasserstand (BGW)

Der Bemessungsgrundwasserstand (BGW) soll aus der möglichst langjährigen Beobachtung bisheriger Grundwasserstände abgeschätzt werden. Dabei sollen die Grundwasserstände maßgeblich sein, die mindestens in 30 Jahren festgestellt wurden. Allerdings liegen an Messstellen, insofern in aussagekräftiger Nähe zum Untersuchungsobjekt, nicht immer Aufzeichnungen über längere Zeiträume vor. Insbesondere in Gebieten mit Verwerfungen und damit stark wechselnden Bodenschichtungen lassen sich die Erkenntnisse der nicht selten erst in größerer Entfernung liegenden Messstellen auf eine Untersuchungsstelle übertragen.

Erkenntnisse aus der Vergangenheit können zwar wesentlich zur Abschätzung beitragen, welche Grundwassereinwirkungen zukünftig an erdberührten Bauteilflächen an einem Gebäude auftreten können. Zu dieser Einschätzung zählen auch mögliche (insbesondere geplante bauliche) Veränderungen im Grundwasserhorizont, z.B. durch unterirdische bauliche Anlagen im Grundwasserstrom, die entweder Grundwasser ableiten und damit Grundwasserhorizonte absenken oder Grundwasserströme hindern und damit Grundwasserhorizonte steigen lassen.

Die Einschätzung der während einer (zukünftigen) Gebäudenutzungsdauer zu erwartenden Grundwassereinwirkungen soll eine Prognose für eine Eintrittswahrscheinlichkeit von einmal in 100 Jahren beinhalten. Dies ist eine verantwortungsvolle Aufgabe an Geotechniker mit geohydraulischen Kenntnissen. Wenn aber aus vermeintlichen Sicherheitsabwägungen für erdberührte Bauteilflächen fast grundsätzlich Druckwassereinwirkung angenommen werden, hat dies unnötige Kosten und Ressourcenverbräuche zur Folge. Damit würde z.B. Mauerwerk mit Abdichtungen an erdberührten Außenwänden de facto verhindert.

Perspektivische Aussagen sind sorgfältig zu treffen, beinhalten aber keine Beschaffenheitsgarantie. Nicht seriös abschätzbare Faktoren, etwa Klimawandelfolgen, können nicht Bestandteil einer Beratungsverpflichtung sein. Niemand kann vorhersehen, ob die wahrscheinlich zunehmenden langen Trockenphasen auch unter Berücksichtigung zwischenzeitlicher Stark- bis Katastrophenregenereignisse zu sinkenden Grundwasserhorizonten führt, wie das die letzten Jahre bis Jahrzehnte zu beobachten ist. Genauso können durch globale klimatische Veränderungen die Niederschlagsereignisse über längere Zeiträume ergiebiger werden. Damit könnte die in den letzten Jahren stark zurückgegangene Grundwasserneubildung verstärkt werden, wodurch Grundwasserhorizonte steigen können.

Zukünftige Entwicklungen dürfen nicht ausgeschlossen werden. Sie werden durch Sicherheitszuschläge berücksichtigt. Das hat zur Folge, dass nicht nochmals weitere Sicherheitszuschläge in z.B. der für geotechnische Fragen nicht einschlägigen Abdichtungsnorm notwendig werden, wie das zurzeit mit einem Abstandsmaß von $30\,\mathrm{cm}$ bzw. $50\,\mathrm{cm}$ der Fall ist.

Bilder

Bild 15: Grund- oder Schichtenwasser, Zufluss durch Klüfte