5.4. Angleichung der Technischen Empfehlungen

In der WU-Richtlinie ist geplant auf die Einwirkung zu Wasser im Baugrund in DIN 4095-1 zu verweisen. So soll aus Beanspruchungsklasse BK2 Wassereinwirkungsklasse E1 werden und aus BK1 E2. Damit wird die Nomenklatur zwischen Abdichtungsnorm, der Norm für Baugrund und der WU-Richtlinie einheitlich.

Vor allem aber reduziert sich das zuvor abgeschätzte Schadens potenzial, da, wie oben beschrieben, Bodenplatten regelmäßig nicht mehr abgedichtet, sondern aus WU-Konstruktionen errichtet werden und die WU-Richtlinie sich – nach derzeitigem Kenntnisstand – den Empfehlungen der DIN 4095-1 anschließen wird. Dann ist nach dem Anwendungsausschluss in DIN 18533-1 für wasserundurchlässige Bauteile die gesamte Reihe der DIN 18533 nicht anwendbar.

WU-Bodenplatten der jetzigen Beanspruchungsklasse BK2 bzw. der zukünftig geplanten Wassereinwirkungsklasse E1 können aus $15\,\mathrm{cm}$ dickem Beton errichtet werden, der lediglich das WU-Betonkriterium erfüllen muss und damit deutlich kostengüns tiger ist als Bodenplatten mit Abdichtungen nach DIN 18533. Dünnere Bodenplatten können ebenfalls wasserundurchlässig sein, da die Unterseiten von Bodenplatten immer optimal nachbehandelt sind und Beton einen hohen Kristallisationsgrad aufweist. Aber selbst bei der Annahme, dass es Kiesnester oder andere Lücken gibt, kann Wasser in Saugspannung durch diese Bodenplatten nicht aufsteigen und an Oberseiten in Innenräumen austreten. Zur Vermeidung von eventuellen Mangelansprüchen ist aber zu empfehlen, die in der WU-Richtlinie vorgeschlagene Dicke von Bodenplatten von $15\,\mathrm{cm}$ vorzusehen.

Einen kleinen Wermutstropfen enthält die WU-Richtlinie – die Entwurfsgrundsätze a), b) und c) beschreiben Maßnahmen gegen den Wassertransport durch Risse. Das trifft aber nur für Druckwasser zu. Die Entwurfsgrundsätze sind nur für Druckwasser (BK1 rsp. E2) anwendbar. Für BK2 resp. E1 sind sie unerheblich, da dann Wasser nur im Unterdruck und in Saugspannung vorliegt. Kapillar gebundenes Wasser kann zwar Risse befeuchten. Je breiter aber der Riss, desto geringer ist aber die Steighöhe. Aus Rissen kann Wasser in Saugspannung aber nicht austreten (s. Kapitel 2.2).

Für diese Bodenplatten entfallen alle Anforderungen bezüglich Abdichtungen an deren Oberseiten. Das trifft auch formal zu, da die Abdichtungsnorm DIN 18533 ihre Anwendbarkeit für wasserundurchlässige Bauteile ausschließt. Somit sind weder Abdichtung auf Bodenplatten noch Abdichtungen unter oder in Wänden erforderlich. Allerdings können in Abhängigkeit vom Fußbodenaufbauten Schutzmaßnahmen gegen Baufeuchte aus Bodenplatten erforderlich werden. Das trifft aber auch für abgedichtete Bodenplatten im Druckwasser zu, weil dort die Abdichtung an der Außen- und damit an Unterseiten geführt wird. Weder Baufeuchte, noch Diffusion sind Gegenstand der Abdichtungsnorm, sondern lediglich der Schutz gegen von außen an erdberührte Bauteilflächen einwirkendes, flüssiges Wasser.