DIN 4095-1 bildet Tab. 2 Einwirkungskombinationen in Situationen oberhalb von Bemessungsgrundwasserständen BGW ab, wobei grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass Arbeitsraumverfüllungen aus homogenem Material bestehen.
Die Trennung der Einwirkungen nach erdberührten Wänden und Unterseiten von Bodenflächen berücksichtigt, dass unter Bodenflächen kein Sickerwasser anfallen kann, weil die darauf stehenden Gebäuden das verhindern. Unter Bodenplatten kann sich Druckwasser nur aus seitlich zusickerndem Stauwasser bilden. Das ist regelmäßig weniger als das, das sich aus aufstauendem Sickerwasser bilden kann. Diese Zuordnungen beinhalten ausreichende Sicherheitszuschläge und können fallbezogen reduziert werden: In Situationen mit E1 ist Druckwasser auszuschließen, ohne Einwirkung liegt auch keine Beanspruchung vor.
In Fällen ohne seitlichen Zufluss und Einbindetiefen von mehr als 2 m liegen folgende Konstellationen vor:
- Baugrund mit k > $10^{-6}\,\mathrm{m/s}$: An Wand- und Bodenflächen E1
- Baugrund mit k > $10^{-7}\,\mathrm{m/s}$: An Wandflächen E2-S, an Bodenflächen W1
- Baugrund mit k < $10^{-7}\,\mathrm{m/s}$: An Wand- und Bodenflächen E2-S
In Fällen mit seitlichem Zufluss (damit ist nur geotechnisches Stauwasser, nicht aber die Zuleitung von Oberflächenwasser gemeint) oder Einbindetiefen von weniger als 2 m sind folgende Konstellationen beschrieben:
- Baugrund mit k > $10^{-4}\,\mathrm{m/s}$: An Wand- und Bodenflächen E1
- Baugrund mit k > $10^{-6}\,\mathrm{m/s}$: An Wandflächen E2-S, an Bodenflächen E1
- Baugrund mit k < $10^{-6}\,\mathrm{m/s}$: An Wand- und Bodenflächen E2-S
In allen Fällen von E2-S können Dränungen die Einwirkungen auf E1 reduzieren, die in Teil 2 der DIN 4095 beschrieben werden (der zum Zeitpunkt der Ausarbeitung dieses Beitrags in der Entwurfsbearbeitung ist). Zurzeit lässt sich abschätzen, dass grundsätzlich die Konstruktionsempfehlungen bisheriger Dränungen beibehalten werden. Allerdings wurden die Dränspenden in DIN 4095:1990-06 aus Grundwasserableitungen entwickelt. Sie sind deswegen stark übertrieben. Das ist ein wesentlicher Grund, dass heute keine Dränungen mehr erlaubt werden. Wenn aber erarbeitet wird, dass entweder so wenig Wasser abzuleiten ist, dass dafür keine Vorflut erforderlich wird, oder die abzuleitenden Wassermengen sehr klein sind, bestehen berechtigte Aussichten, dass Gebäude zukünftig wieder durch Dränungen geschützt und die zum Teil übermäßigen und damit unnötigen Aufwendungen zum Schutz gegen Druckwasser sowie die damit verbundenen ökonomischen und ökologischen Schadensfolgen vermieden werden können.
Dränungen sollen zukünftig entweder genehmigungsfrei bzw. erlaubnisfrei errichtet werden können. Genehmigungen bzw. Erlaubnisse durch realistische Einschätzungen der Dränspenden sollen wieder ermöglicht werden.
Die Bodendurchlässigkeit von $10^{-6}\,\mathrm{m/s}$ als Grenzwert, ob durch Dränungen die Einwirkungen auf E1 reduziert werden können, ist nicht neu, sondern war bereits in der DIN 4095 in der Fassung von Juni 1990 so enthalten (s. Kapitel 4.3.3). Der Grenzwert von $10^{-4}\,\mathrm{m/s}$ ist daher eine Verschärfung gegenüber der bisherigen Festlegung, um (der sicheren Seite liegend unter Berücksichtigung von auch sehr ungünstigen Einwirkungskombinationen) Stauwasser in Arbeitsraumverfüllungen zu vermeiden.
Die Bodendurchlässigkeit von $10^{-7}\,\mathrm{m/s}$ ist der ebenfalls noch auf der sicheren Seite liegende Grenzwert für die Entscheidungshilfe, ob an Bodenflächen von unten mit E2-S gerechnet werden muss oder nicht. Letzteres berücksichtigt den geringen Zufluss in Arbeitsraumverfüllungen, wobei die Empfehlungen unter verschärften Rahmenbedingungen angenommen wurden: stark durchlässiges Material in Arbeitsraumverfüllungen, das an der Oberseite nicht geneigt und nicht zur Ableitung von Oberflächenwasser abgedeckt ist. Sobald der grundlegenden Empfehlung, diesen Bereich mit einer Neigung vom Gebäude weg zu versehen und Arbeitsräume mit nichtstarkdurchlässigem Material abzudecken, gefolgt wird, ist – auf der sicheren Seite liegend – nicht mit Stauwasser unter Bodenplatten zu rechnen (solange kein (geotechnisches) Stauwasser zufließt und Bodenplatten oberhalb von Grundwasserständen liegen).