Bei Bauteilflächen, die unter dem Bemessungsgrundwasserstand (BGW) liegen, ist davon auszugehen, dass sie durch Druckwasser aus Grundwasser beansprucht werden.
Liegt der BGW unterhalb der Geländeoberfläche, sind Bauteilflächen oberhalb des BGW entweder nur durch Bodenfeuchte (E1) oder durch Druckwasser aus Stauwasser (E2-S) beansprucht.
Liegt kein seitlicher Zufluss vor, ist die Einbindetiefe bzw. der Abstand zum BGW größer als 2 m und weist der anstehende Baugrund eine Durchlässigkeit > $10^{-6}\,\mathrm{m/s}$ auf, liegen an Wandflächen oberhalb des BGW Bodenfeuchte und Sickerwasser E1 vor. In anderen Fällen ist mit E2-S zu rechnen, das mit Dränungen nach DIN 4095-2 auf E1 reduziert werden kann.