In Kapitel 2, insbesondere in Kapitel 2.2, ist dargestellt, dass Wasser durch Kapillarität nicht frei aus Bauteilen ausströmen kann. Deswegen sind bei Bodenfeuchte und gegen in Saugspannung sickerndes Wasser (s. Kapitel 4.3) keine gegen Druckwasser schützende Abdichtungen nötig.
In Situationen E1 dürfen Bodenplatten zum Schutz gegen „aufsteigende Feuchte“ anstelle an der Unterseite auch oberseitig abgedichtet werden (Bild 32). Allerdings ist DIN 18533 nicht für Bauteile anwendbar, die wasserundurchlässig sind und damit nicht für Bodenplatten, deren Feuchtigkeitsschutz bereits durch Beton erzielt wird, der einen ausreichenden Schutz entweder gegen Bodenfeuchte oder gegen drückendes Wasser bietet.
Dabei verweist die Norm beispielhaft auf die WU-Richtlinie [15]. Technisch sind Abdichtungen nicht erforderlich, wenn Wasser aus dem Baugrund Bauteile nicht durchdringen kann. Dazu genügt technisch das WU-Beton-Kriterium [21].
Beton wird im Laufe der Zeit durch das stetig voranschreitende Wachstum von Calcium-Silikat-Hydrat-Nadeln (CSH-Nadeln) immer weniger wasserdurchlässig. An der Einwirkungsseite von Betonbodenplatten, an Unterseiten, liegen grundsätzlich ideale „Nachbehandlungsbedingungen“ vor: das Erdreich und die darauf angeordneten Ausgleichsschichten schützen vor raschem Wärmeabfluss und vor Trockenheit. Das führt regelmäßig dazu, dass Beton, der aus heute üblichen Lieferbeton im üblichen Maße verdichtet eingebaut wird, keine Kapillarität durch die Bodenplatte zulässt und damit Bodenplatten unter technischen Aspekten wasserundurchlässige Eigenschaften haben – es kommt keine Feuchtigkeit von außen bis an Oberseiten von Bodenplatten.