Lichtschächte sowie bewitterte, außenliegende Zugänge in Untergeschosse können bei Druckwasser aus dem Baugrund druckwasserdicht an das Gebäude angeschlossen werden. Niederschlagswasser aus diesen Bereichen soll durch rückstausichere Entwässerungssysteme abgeleitet werden. Da in vielen Fällen Lichtschächte und Außentreppen unterhalb der Rückstauebene liegen, wird ein eigens dafür zu installierendes, unterbrechungsfrei funktionierendes Entwässerungssystem mit Pumpe empfohlen. Auch sollte die Pumpe nicht im Gebäude, sondern außerhalb in einem Schacht angeordnet sein. Diese Lösung ist nicht nur bei Herstellung und Instandhaltung kostenintensiv, sie birgt auch Betriebsrisiken.
Alternativ kann durch Geländegestaltungen oder, ggf. transluzente, für Luftwechsel auf Abstand montierte Abdeckungen vermieden werden, dass Niederschlagswasser in Lichtschächte oder auf Außentreppen gelangen kann. Dann kann auf eine Entwässerung dieser Anlagen verzichtet werden.
Dennoch bleibt zu überlegen, welchen Vorteil Kellerlichtschächte haben. Licht kommt nicht in nennenswerten Mengen im Untergeschoss an, zu Lüftungszwecken gibt es einfachere und technisch bessere Lösungen, Fluchtwege bieten sie in der Regel nicht. Ob sie im Brandfall (neben mechanischen Lüftungen) für Entrauchungen geeignet sein können, ist gesondert zu bewerten. So könnten Standardlichtschächte einfach entfallen und gegen Lüftungssysteme ersetzt werden. Genauso sollten außenliegende Zugänge in Untergeschosse kritisch auf ihren tatsächlichen Nutzen in Bezug zu Aufwand und Risiken betrachtet werden.