Im Juli 2017 wurden die Abdichtungsnormen DIN 18531 bis DIN 18535 veröffentlicht. Die Normen dieser Reihe enthalten jeweils Empfehlungen für Schutzmaßnahmen gegen die jeweils beschriebenen Wassereinwirkungen in den unterschiedlichen Anwendungsbereichen (siehe Bild 29). Die 2017 neu erschienene DIN 18195 enthält Begriffe, Abkürzungen und Bezeichnungen für die Anwendung der Normen DIN 18531 bis DIN 18535.
Abdichtungen von erdberührten Bauteilen sind in der Reihe der DIN 18533 [1] beschrieben. Teil 1 enthält Grundsätzliches, Teil 2 die Verarbeitung von bahnenförmigen und Teil 3 flüssig zu verarbeitende Abdichtungsstoffe.
Hinweise zur Kontrolle und Prüfung der Schichtdicken von flüssig zu verarbeitenden Abdichtungsstoffen enthält Beiblatt 2 zu DIN 18195.
Die in DIN 18533-2 beschriebenen, bahnenförmigen Stoffe sind in DIN SPEC 20000-202 [19] spezifiziert, die allerdings nicht das Verfahren nach DIN 820 durchlaufen muss und nicht den gleichen Status wie DIN-Normen hat, die dieses Verfahren durchlaufen. Allerdings verweist DIN 18533-2 auf diese Spezifikationsnormen, wodurch im Verständnis von DIN die Abdichtungsnorm diese in den normativen Status erhebt.
Abdichtungsnormen sind nicht für Bauteile anwendbar, die wasserundurchlässig sind und damit nicht für Bodenplatten, deren Feuchtigkeitsschutz bereits durch Beton erzielt wird, der einen ausreichenden Schutz entweder gegen Bodenfeuchte oder gegen drückendes Wasser bietet. Dabei verweist die Norm beispielhaft auf die WU-Richtlinie [15].
Unter dem Begriff „Sonderlösung“ wird juristisch eine Abweichung unter Mindeststandards verstanden und damit, ohne vorherige Aufklärung von Bestellern, als Mangel eingestuft. Begriffe wie „Sonderlösungen“ oder „Sonderkonstruktionen“ bedeuten aber nicht erhöhte Risiken, sondern sind nur Synonyme für Konstruktionen oder Verfahren, die in DIN-Normen und andere technische Empfehlungen. nicht beschrieben sind. Diese erheben keinen Alleinstellungsanspruch. Andere Lösungen, die ebenso das Schutzziel erreichen, sind nicht ausgeschlossen. Daher ist es, auch rechtsdogmatisch, nicht richtig, in von DIN-Normen abweichende Lösungen grundsätzlich mangelhafte Leistungen zu subsumieren. Daher sollen diese Begriffe aus Technischen Empfehlungen grundsätzlich gestrichen und nur dann verwendet werden, wenn tatsächlich damit ein höheres Risiko zum Ausdruck gebracht werden soll. Das trifft aber für die wenigsten Konstruktionen zu, die in den Technischen Empfehlungen als „Sonderkonstruktion“ bezeichnet werden.
So werden bei z.B. niveaugleichen Türschwellen richtigerweise nicht mehr als „abdichtungstechnische Sonderkonstruktion“ beschrieben. Sie sind mittlerweile ein üblicher Standard, die genauso funktionieren müssen wie andere Schwellen auch – der Innenraum muss bei jeder Einwirkung trocken bleiben. Aus Abdichtungen können zudem keine Schwellen hergestellt werden, sie sind nur ein Teil eines Bausatzes. Der wichtigste Teil dieses Bausatzes sind die Schwellen selbst, an die aber bis heute regelmäßig (außenseitig) keine Abdichtungen unter Berücksichtigung der in den Abdichtungsnorm enthaltenen Grundempfehlungen angeschlossen werden können. Da es aber keine koordinierende, andere Technische Empfehlungen gibt, nutzt man die dafür eigentlich nicht einschlägige Abdichtungsnormen DIN 18533 für Eingänge vom Gelände bzw. DIN 18531 für Dachterrassentüren. Problematisch sind aber bei den Festlegungen, die Anforderungen an Abdichtungen auf Schwellen zu übertragen. Dazu zählen z.B. die Laborprüfung mit Prüfdrücken für Abdichtungen, die für Fenster- und Türprofile nicht geeignet sind.
Im Ergebnis: Für niveaugleiche Türschwellenkonstruktionen gibt es lediglich Anforderungen in der Normenreihe für barrierefreies Bauen DIN 18040 [20], aber keine Konstruktionsempfehlungen. Die Anforderungen an Abdichtung können nicht für Schwellen angewendet werden. Niveaugleiche Türschwellen sind seit Jahrzehnten üblich, ohne ein übermäßiges Schadenseintrittsrisiko zu erkennen. Sie sind Standardkonstruktionen, die unter üblichen Bedingungen funktionieren.
Technische Empfehlungen, z.B. die oben genannten DIN-Normen, sind perspektivisch gedacht für Planung und Ausführung. Sie sollen Baubeteiligten Hilfestellungen geben, können aber keine Detailplanung ersetzen. Technische Empfehlungen werden in Arbeitsausschüssen formuliert auf Basis von Erfahrungen der dort Mitarbeitenden. Sie kennen nicht den konkreten Anwendungsfall. Anwender von Technischen Empfehlungen haben eigenverantwortlich Inhalte von DIN-Normen aus dem Abstrakten auf konkrete Anwendungen zu übertragen. Das führt zu einem Ermessensspielraum, Vorschläge auszuwählen, aber auch, von in DIN-Normen enthaltenen Empfehlungen abzuweichen, wenn die jeweiligen Ziele entweder nicht oder besser durch andere Maßnahmen erreichbar sind. Diese Pflicht ist gleichzeitig auch ein Recht der Anwender von DIN-Normen oder anderen Technischen Empfehlungen.
DIN-Normen erheben keinen Ausschließlichkeitsanspruch. Es kommt einerseits auf die jeweils uneingeschränkte Verwendungseignung für die vorgesehene wirtschaftliche Nutzungsdauer unter Berücksichtigung zu erwartenden Einwirkungen und üblichen, möglichen Instandhaltungen sowie andererseits auf die Beachtung des Wirtschaftlichkeitsgebots an. DIN-Normen und andere technische Empfehlungen schließen andere Lösungen nicht aus, die ebenso zu diesem Ziel führen.
Für den Gebäudebestand sind die in den perspektivisch gedachten Abdichtungsnormen nur bedingt anwendbar. Nachträglich sollen keine Abdichtungen unter Bodenplatten verlegt werden müssen. Dennoch haben Bodenplatten zu funktionieren.
Bei zu erwartenden Druckwassereinwirkungen unter Bodenplatten anzuordnenden Abdichtungen sind für Inspektion, Wartung, Reparatur oder Erneuerung nicht zugänglich. Deswegen sind die Anforderungen an Abdichtungen hoch, z.B. an die Riss überbrückungseigenschaften, Schichtdicken und Lagenzahl, den hohen Aufwand an Durchdringungen u.a.m.
Da Abdichtungen unter Bodenplatten zur gegebenenfalls notwendigen Instandsetzung nicht zugänglich sind (das Gebäude steht im Weg zur Abdichtung darunter), hat sich die Anwendungshäufigkeit von Abdichtungen unter Bodenplatten im Hochbau sehr stark reduziert.