Nicht nur die oben beschriebenen Erfahrungen trugen zur Erkenntnis bei, Arbeitsräume vor erdberührten Wänden mit möglichst geringdurchlässigem Material aufzufüllen und Vertikaldräne nicht bis zur Geländeoberkante zu führen. Dadurch wird die Wassereinwirkung an erdberührten Bauteilflächen oberhalb des Bemessungsgrundwasserstands geringgehalten. Zusätzlich ist die Geländeoberfläche in der Nähe von Gebäuden vom Sockel weg zu neigen. Das trifft auch für Bergseiten in Hang lagen zu, denn auf der Geländeoberfläche strömendes Wasser beansprucht nicht nur Sockel, sondern bei bis an die Geländeoberfläche reichende Vertikaldräne oder sehr stark durch lässigen Arbeitsraumverfüllungen über geringdurchlässigen Bodenschichten unnötig stark auch erdberührte Bauteilflächen.
Das war über Jahrhunderte Anlass, vor erdberührten Außenbauteilen möglichst geringdurchlässige Böden zu verwenden und die Oberflächen des Geländes von Sockeln weg zu neigen. Diese Konstruktionsempfehlungen waren in den Lehrbüchern bis vor dem Zweiten Weltkrieg enthalten (z.B. in [10]). Erst danach hatte man mit dem vermeintlichen Schutz von Sockeln dies geändert und dabei übersehen, dass diese Empfehlungen in vieler Hinsicht kontraproduktiv sind.
Der zum Zeitpunkt des Verfassens dieses Beitrags vorliegende Entwurf von Teil 1 zur DIN 4095 von April 2024 [11] geht nicht nur auf diese jahrhundertealte Erfahrung zurück, sondern auch auf die erst mittlerweile zur Verfügung stehenden Berechnungsmethoden zur Wasserbewegung in ungesättigtem Boden, die an der Bundesanstalt für Wasserbau (BAW) in Karlsruhe durchgeführt wurden mit dem Ergebnis:
- Wasser weg vom Sockel: auf der Geländeoberfläche kann sich zwar durch Niederschlag ein geschlossener Wasserfilm bilden, der Staudruck bleibt aber sehr gering. Die Beanspruchung auf Sockel wird durch die Anordnung von Kiesstreifen nicht nennenswert verringert, oft aber erhöht. Sockel mussten in der Vergangenheit regelmäßig (zumindest in Teilbereichen an z.B. Eingängen oder Einfahrten) auch ohne Kiesstreifen auskommen und funktionierten unter der Voraussetzung sachgerechter Ausführung der Anordnung und Ausführung von Abdichtungen (Tafel 3).
- Oberflächenwasser darf nicht in Arbeitsraumverfüllungen eingeleitet werden. Dies ist eine zwingende Anforderung klimawandelfolgengerechtes Bauen. Unvermeidlich von Fassadenflächen kommendes und in den Baugrund infiltrierendes Niederschlagswasser ist so wenig, dass es keine zu beachtende Erhöhung der Wassereinwirkung an Bauteilflächen verursacht.
- Vor Sockeln von erdberührten Außenwänden dürfen keine vertikalen Sickerschichten vorhanden sein. Nach unten entwässernde Kiesstreifen vor Sockel sind vermeiden (Bild 19). Deshalb sollen Zuflüsse in Vertikaldräne einen Abstand von mindestens 20 cm, eher mehr, zu Geländeoberflächen einhalten. Fugen zwischen z.B. Perimeterdämmplatten und angrenzenden Bauteilflächen sind oberseitig gegen Wasserzufluss zu schützen.
Diese Anforderungen lassen sich im Gebäudebestand ohne größeren Aufwand auch nachträglich umsetzen.
Aufgrund von Inhomogenitäten in der Arbeitsraumverfüllung kann sich über Staulinsen in Teilflächen Stauwasser bilden, das sich aber auf den Bereich über diesen Staulinsen beschränkt (Bild 20). Ohne Inhomogenitäten sickert Wasser staufrei nach unten ab. Staulinsen haben zur Folge, dass in diesen Teilbereichen entstehendes Stauwasser darunter nicht vorliegen kann. Dies trifft insbesondere für Unterseiten von Bodenflächen zu.
Oberhalb des Bemessungsgrundwasserstands liegt damit regelmäßig kein Druckwasser vor. Dies kann in Ausnahmen der Fall sein, wenn Oberflächenwasser (was es ja nicht soll) durch z.B. durchlässige, nicht abgedeckte Arbeitsraumverfüllungen auf sehr gering durchlässigen Baugrund gelangen und dort entweder nach vielen Wochen oder erst nach Jahren zu Stauwasser führen kann.