5.1. Von Abdichtungen zu WU-Konstruktionen

Die erste Norm für Abdichtungen von erdberührten Flächen war DIN 4031 von 1932 [12]. Diese stammte aus einer Zeit, in der es keine Alternativen zu Abdichtungen gegen an Bauwerks flächen einwirkendes Druckwasser gab, also keine Sperrbeton- bzw. heute WU-Betonkonstruktionen möglich waren.

In den 1960er Jahren wurden Abdichtungen und deren Details für den Hamburger U-Bahnbau entwickelt. Da im Infrastrukturtiefbau, z.B. an Tunnelbauten, Abdichtungen nach Fertigstellung nicht mehr zugänglich sind, werden sehr hohe Zuverlässigkeitsanforderungen gestellt und darüber hinaus Redundanzsysteme berücksichtigt. Es ist üblich, mit klein(st)en Leckwassermengen zu rechnen und innere Dränsysteme anzuordnen, wie sie noch heute in z. B. im Albaufstiegtunnel bei der Bahn eingebaut wurden.

Die Details sind Grundlage für die Planung und Ausführung von Abdichtungen für erdberührte Bauteilflächen geworden. Die Reihe der DIN 18195 enthielt so in Teil 9 [13] unter anderem Klemmkonstruktionen, also mit Stahlschienen angeschlossene und untereinander verbundene Abdichtungen, die alleine durch Anpressdruck Dichtheit erzielten [14]. Diese Details wurden bei der Übernahme der Abdichtungsaufgaben von erdberührten Bauteilflächen in DIN 18533 zwar in der Menge reduziert, sind aber noch enthalten.

In den 1970er Jahren allerdings haben sich bei hohen Druck wassereinwirkungen neben dem Schutz durch Abdichtungen Sperrbetonkonstruktionen etabliert, die seit 2003 in der WU-Richtlinie [15] beschrieben werden.

Seitdem werden bei zu erwartendem Druckwasser zunehmend wasserundurchlässige Betonkonstruktionen anstelle von Abdichtungen gewählt. Es gibt aber immer noch Befürworter von außen an erdberührten Bauteilflächen und damit auch unter Bodenplatten angeordneten Abdichtungen. Beim Bauen, insbesondere bei Abdichtungsarbeiten, darf kein Druckwasser vorhanden sein. Deswegen sind temporäre Wasserhaltungen erforderlich, die sowohl die Baugrube trocken halten als auch Aufschwimmen des unfertigen Rohbaus vermeiden. Diese können erst abgeschaltet werden, wenn der Rohbau fertiggestellt ist und dadurch der Schutz gegen Aufschwimmen gewährleistet ist. Dann aber sind die Abdichtungen unter Bodenplatten nicht zugänglich. Ursachen von evtl. Undichtheiten der Abdichtung können so nicht lokalisiert werden (Bild 28).

Nachträgliche Untergelungen in Schutzschichten sind zwischen Abdichtung und Unterseiten von Bodenplatten möglich, um die Folgen von Leckstellen in Abdichtungen einzugrenzen und zu beschränken. In diesen Bereichen wird dann der Schutz durch die Außenbauteile aus Beton erzielt. Warum aber wird nicht gleich mit wasserundurchlässigen Bodenplatten gearbeitet?

Es sind sind keine aktuellen Statistiken zur Häufigkeitsverteilung bekannt, aus denen in Fällen von zu erwartendem Druckwasser auf erdberührten Bauteilflächen WU-Konstruktionen oder Abdichtungen gewählt werden. Nach eigener Wahrnehmung werden Bauteile nur noch in seltenen Ausnahmefällen mit außenliegenden Abdichtungen, insbesondere solche unter Bodenplatten, geschützt. Dies betrifft insbesondere Situationen, in denen mit Druckwasser zu rechnen ist. WU-Bodenplatten lassen sich bei eventuellen Undichtheiten von der Raumseite instand setzen, was bei Abdichtungen nicht möglich ist. Das hat zur Folge, dass Abdichtungen weitgehend auf erdberührte Wandflächen beschränkt werden.

Bilder

Bild 28: Undichtheiten in Abdichtungen an der Einwirkungsseite sind nicht lokalisierbar und können nicht instandgesetzt werden